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MAP endlich auch für den Gartenbau geöffnet

Mit der Öffnung des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien (MAP) auch für die landwirtschaftliche Primärproduktion, konnte der ZVG nach langen Verhandlungen einen Erfolg erzielen, der neben dem Gartenbau der gesamten Landwirtschaft zugute kommt.
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hatte bis zum Schluss beihilferechtliche Bedenken, die letztendlich erst durch eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums ausgeräumt werden konnten, sodass jetzt endlich die in der Richtlinie im vergangenen März bereits geänderten Fördergrundsätze auch in der Praxis umgesetzt werden.

Heinrich Hiep, Vorsitzender des Bundesverbandes Zierpflanzen (BVZ),  äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis und bedankte sich ausdrücklich für die fachliche und politische Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). „Für die Branche aus ökologischer und ökonomischer Sicht ein wichtiger Schritt, denn damit wurde die Grundlage geschaffen, auch in Zukunft Förderprogramme des BMU für den produzierenden Gartenbau zu beanspruchen“, so Hiep.

Mit der einfachen Aussage: „In der landwirtschaftlichen Primärproduktion sind Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ab sofort förderfähig“, die auf den Internetseiten des BAFA veröffentlicht wurde, sind die langen Verhandlungen damit unspektakulär zu einem Abschluss gebracht worden.

Gefördert werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) folgende Fördertatbestände:

Die Errichtung und Erweiterung von 

  •  Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
  •  Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern
    mit hohen Pufferspeichervolumina,
  • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
  • handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
  • effizienten Wärmepumpen,
  • besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
    - Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
    - Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
    - besonders effiziente Wärmepumpen.


Neben den oben beschriebenen Fördertatbeständen gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. (ZVG)

 

(c) DEGA P&H online, 23.2.10

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