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Liquiditätshilfen für dürregeschädigte Landwirte

Durch die extreme Trockenheit der vergangenen Wochen sind der Landwirtschaft in einigen Regionen Deutschlands gravierende Schäden entstanden. Die Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main, weist deshalb auf ihre Förderkredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen hin, die sie im Rahmen ihrer Sonderprogramme „Landwirtschaft“ und „Junglandwirte“ anbietet.
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Diese Förderkredite können von dürregeschädigten Landwirten bei ihrer Hausbank oder Sparkasse beantragt werden zur Finanzierung von Betriebsmitteln, kurzlebigen Wirtschaftsgütern oder allgemein zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die durch die extreme Trockenheit dieses Sommers verursacht wurden. Sie werden mit einer Laufzeit von vier oder sechs Jahren angeboten und sind wahlweise mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Je nach Laufzeit und Sonderprogramm liegt der Nominalzinssatz zurzeit zwischen 4,25 und 4,55 %.

Die Sonderkredite der Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen zinsverbilligten Krediten eingesetzt werden. Außerdem ist die Inanspruchnahme von Zinszuschüssen aus öffentlichen Mitteln (z. B. spezielle Fördermaßnahmen der Bundesländer) möglich ( www.rentenbank.de).


Rückfragen bitte an: Dr. Karin Gress, Tel.: 069/2107-393, Fax: 069/2107-447,
E-Mail: gress@rentenbank.de

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