EU-Pflanzenschutzmittelzulassung soll effektiver werden
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So wurde vereinbart, eine neue Datenbank aufzubauen, die den beteiligten Behörden jederzeit Auskunft über den Stand der laufenden Verfahren gibt.
Zulassungen für Pflanzenschutzmittel werden in der EU von den Mitgliedstaaten erteilt. Der Grund dafür ist, dass sich zwischen Skandinavien und dem Mittelmeer die landwirtschaftlichen Verhältnisse ganz
erheblich unterscheiden: Es existieren andere Kulturpflanzen, verschiedene Schädlinge, unterschiedliche Klimazonen. Das kann zur Folge haben, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten dasselbe Mittel zugelassen ist, aber mit jeweils unterschiedlichen Anwendungsvorschriften.
Um auf der einen Seite die regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen, auf der anderen Seite aber Doppelarbeit bei den Zulassungsbehörden zu vermeiden, führt die neue EU-Pflanzenschutzmittelverordnung ab Juni 2011 die zonale Zulassung ein. Dazu ist die EU in die drei Zonen Norden, Mitte und Süden eingeteilt. Antragsteller können künftig Zulassungen gleich für mehrere Mitgliedstaaten einer Zone beantragen. Die Bewertung nimmt ein Mitgliedstaat vor, die anderen erteilen anschließend auf Basis dieser Bewertung in einem zügigen Verfahren ebenfalls die Zulassung. Dadurch werden die Kapazitäten der Zulassungsbehörden effizienter genutzt, für die Antragsteller vermindert
sich der bürokratische Aufwand und für die landwirtschaftliche Praxis verbessert sich die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln.
Damit beim Start des neuen Verfahrens alles reibungslos funktioniert, müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Zusammenarbeit noch weiter verstärken. Die Europäische Kommission hatte deshalb zu dem dreitägigen Workshop am Sitz des BVL eingeladen, an dem Vertreter aus allen EU-Mitgliedsstaaten, der Kommission, aus Norwegen und der Schweiz teilnahmen. Sie entwickelten unter anderem Zeitpläne, wie die vorgegebenen Gesamtfristen eingehalten werden können. Nach der EU-Verordnung soll der Mitgliedstaat, der ein Pflanzenschutzmittel bewertet, in 12 Monaten
entscheiden, die anderen Mitgliedstaaten dann höchstens 120 Tage später.
In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die zuständige Behörde für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (www.bvl.bund.de ). BVL
(c) DEGA P&H online, 5.2.10
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