Bundesrat stimmt 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung zu
Der Bundesrat hat am Freitag, 16. Oktober, der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. Bundes-Immissionsschutzverordnung, BImSchV) mit einigen Änderungswünschen zugestimmt. Von den Regelungen sind Feuerungsanlagen auch im Gartenbau betroffen. Mit der Novellierung werden neue Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid festgelegt. Ziel ist es, vor allem die Feinstaubbelastung zu vermindern.
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Dabei sind insbesondere die Staub-Grenzwerte für neue Feuerungsanlagen ab 1. Januar 2015 sehr anspruchsvoll. Im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen hatte der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bereits auf die Auswirkungen dieser Grenzwerte hingewiesen und deutlich gemacht, dass die Grenzwerte nur mit aufwendigen und kostspieligen Sekundärmaßnahmen wie Gewebe- oder Elektrofilter zu erreichen seien. Damit würden sich die Investitionskosten für eine Anlage unverhältnismäßig verteuern. Besonders betroffen wären vor allem regenerative Energieträger wie Holz. Dies widerspricht dem Ziel der Bundesregierung zur Steigerung des Anteils von Biomasse an der Energieerzeugung.
Der Bundesrat fordert nun die Bundesregierung auf, bis Ende 2012 den vorgenannten Staubgrenzwert unter Beachtung der Weiterentwicklungen in der Feuerungstechnologie zu überprüfen und dem Bundesrat über das Ergebnis zu berichten. Derzeit könne nicht abgeschätzt werden, ob die betroffenen Anlagen diesen Grenzwert möglichst ohne Sekundärmaßnahmen im Betrieb einhalten können. Dabei gelte es auch die Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit zu beachten, damit der angestrebte Ausbau der thermischen Biomassenutzung nicht gefährdet wird, so die Entschließung. Der ZVG unterstützt dies als einen Kompromiss, damit der Ausbau und die Nutzung regenerativer Energien gesichert bleiben.
Die Änderungen müssen nun vom Bundeskabinett und vom neuen Bundestag bestätigt werden. ZVG
Der Bundesrat fordert nun die Bundesregierung auf, bis Ende 2012 den vorgenannten Staubgrenzwert unter Beachtung der Weiterentwicklungen in der Feuerungstechnologie zu überprüfen und dem Bundesrat über das Ergebnis zu berichten. Derzeit könne nicht abgeschätzt werden, ob die betroffenen Anlagen diesen Grenzwert möglichst ohne Sekundärmaßnahmen im Betrieb einhalten können. Dabei gelte es auch die Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit zu beachten, damit der angestrebte Ausbau der thermischen Biomassenutzung nicht gefährdet wird, so die Entschließung. Der ZVG unterstützt dies als einen Kompromiss, damit der Ausbau und die Nutzung regenerativer Energien gesichert bleiben.
Die Änderungen müssen nun vom Bundeskabinett und vom neuen Bundestag bestätigt werden. ZVG
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