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Frankreich genehmigt Stevia-Extrakt als Süßstoff

Die französischen Behörden haben Ende August 2009 Rebaudiosid A, ein aus Stevia-Blättern extrahiertes Glycosid,als Süßungsmittel für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Die Zulassung gilt  zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren. Nach Deutschland dürfen die mit Rebaudiosid A gesüßten Lebensmittel nicht vertrieben werden. Dafür wäre eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
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Das Süßungsmittel wird aus Stevia rebaudiana gewonnen, einer in Peru heimischen Pflanze. Der Stoff ist rund 300 Mal süßer als Zucker, liefert jedoch keine Kalorien und wirkt auch nicht kariogen. Seit Jahren wird das Extrakt wie auch das getrocknete Kraut der Stevia-Pflanze von seinen Anhängern als natürliche und gesunde Alternative zu Zucker und synthetischen Süßstoffen gepriesen. Dem standen bislang kritische Stimmen aus der Risikobewertung entgegen: Ein Abbauprodukt der Steviol-Glycoside hatte in Tierversuchen mutagene und entwicklungstoxische Wirkungen gezeigt. Ob Steviol auch vom menschlichen Körper aufgenommen und wie es dort verstoffwechselt wird, galt lange Zeit als unklar.

Das französische Dekret über die temporäre Zulassung von Rebaudiosid A definiert strenge Reinheitsforderungen. Zu mindestens 97 Prozent muss das weiße Pulver aus dem süßenden Stoff bestehen. Je nach Art des Lebensmittels sind außerdem unterschiedliche Höchstmengen für den Einsatz von Rebaudiosid A festgelegt.


Bereits im Jahr 2008 hatte der Gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der WHO/FAO (JECFA) eine Sicherheitsbewertung zu Steviol-Glycosiden abgegeben. Er fordert danach einen Reinheitsgehalt von 95 Prozent. Die Schweiz erteilte im November desselben Jahres Einzelgenehmigungen für drei mit Stevia-Extrakt gesüßte Erfrischungsgetränke. Dass die Franzosen diesem Vorstoß jetzt folgen, erstaunt, da die Reglementierung von Zusatzstoffen innerhalb der Europäischen Union momentan im Umbruch ist.


Künftig sollen alle Bewertungen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach einem einheitlichen Verfahren durchgeführt werden. Ein Antrag auf Zulassung eines Stevia-Extraktes als Süßungsmittel liegt der EFSA bereits vor. Stellt die Behörde keine gesundheitlichen Risiken fest, muss die Europäische Kommission dem Antrag noch zustimmen. Dann dürfte Stevia-Extrakt auch europaweit als Süßungsmittel eingesetzt werden. Eine positive Bewertung durch die EFSA gilt als wahrscheinlich, mit einer Entscheidung der Kommission wird 2011 gerechnet.

aid/Dr. Christina Rempe
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