• Geben Sie einen Suchbegriff ein
    oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

    Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

    Hessen will Patentierung von Tieren und Pflanzen verbieten

    Hessen setzt sich aus ethischen und wirtschaftspolitischen Gründen im Bundesrat für eine Verschärfung der europäischen Biopatentrichtlinie ein. Ziel ist das Verbot einer Patentierung von neu gezüchteten Tieren und Pflanzen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert seit Jahren ein Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen und begrüßt daher diese Initiative aus Hessen.
    Veröffentlicht am
    / Artikel kommentieren
    Artikel teilen:
    In dem Entschließungsantrag fordert Hessen die Bundesregierung auf, sich im Europäischen Rat und bei der Kommission dafür einzusetzen, dass Patentierung von Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen und Tiere sind, zukünftig ausgeschlossen wird, wenn sie auf klassischen Züchtungsverfahren wie Kreuzung und Selektion beruhen. Begründet wird diese Initiative damit, dass die bisherige Regelung unklar und schwammig sei. In der Praxis führe das dazu, dass zunehmend Patente für Lebewesen zugelassen würden. Dies schränke jedoch die landwirtschaftliche Weiter- und Neuzucht immer weiter ein und verteuere deren Nutzung. Neben wirtschaftspolitischen sprächen auch ethische Gründe für eine Änderung der Richtlinie. Tiere und Pflanzen seien keine Erfindung und deshalb nicht patentierbar. Erst im letzten Jahr hat das Europäische Patentamt das sogenannte „Schweinepatent“ erteilt, wodurch ganz banale Schritte der Selektion und Verpaarung patentrechtlich geschützt werden. Deswegen wird der DBV hiergegen einen Einspruch einlegen. Kern des Patentes ist ein technisches Verfahren, mit dem Schweine auf ein Leptin-Rezeptor-Gen, das für die Gewichtszunahme verantwortlich gemacht wird, untersucht werden können. Wie der DBV betonte, seien Kreuzung und Selektion nicht neu, sondern prägten seit Jahrhunderten die deutsche Züchtung. Es widerspreche daher jeglichem bäuerlichen Grundverständnis, dass diese bekannten und bewährten Methoden durch „Garnierung“ mit technischen Elementen patentierbar seien. DBV
    0 Kommentare
    Was denken Sie? Artikel kommentieren

    Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
    Schreiben Sie den ersten Kommentar.

    Artikel kommentieren
    Was denken Sie? Artikel kommentieren