EU-Kommission plant Glyphosat-Genehmigung bis 2033
Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich nicht mehrheitlich für oder gegen eine weitere Zulassung von Glyphosat einigen. Bei der Abstimmung im Berufungsausschuss gab es keine qualifizierte Mehrheit für eine Entscheidung. Vorausgegangen war bereits eine Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCOPAFF) am 13. Oktober, bei der die Mitgliedstaaten ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit für die Annahme des Vorschlags erzielten. Im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften ist die Kommission nun verpflichtet, vor dem 15. Dezember 2023 einen Beschluss zu fassen. Am 15. Dezember 2023 läuft die geltende Genehmigung aus.
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Gestützt auf umfassende Sicherheitsbewertungen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, wird die Kommission nun die Genehmigung für Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren erneuern - vorbehaltlich bestimmter neuer Bedingungen und Beschränkungen: Die Beschränkungen umfassen ein Verbot der Verwendung zur Austrocknung vor der Ernte und die Verpflichtung zum Ergreifen bestimmter Maßnahmen zum Schutz von Organismen, die nicht zu den Zielgruppen gehören.
Mitgliedstaaten können nationale Verwendung weiter beschränken
Die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat enthalten, ist Sache der Mitgliedstaaten. Sie können deren Verwendung auf nationaler und regionaler Ebene auch weiterhin beschränken, wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für erforderlich halten, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der biologischen Vielfalt.
Was sagt das deutsche Bundesministerium dazu?
Bundeslanswirtschaftsminister Cem Özdemir: „Man reibt sich schon die Augen, dass die EU-Kommission ihren Plan für eine zehnjährige Verlängerung von Glyphosat weiter durchziehen will – obwohl eine klare Mehrheit der EU-Bevölkerung dagegensteht. Die Kommission täte gut daran, den Bürgerwillen zumindest in ihre Entscheidung einzubeziehen. Zu gewichtig sind die Bedenken der Mitgliedsstaaten, was eine Wiedergenehmigung angeht: Die Kommission kann eben nicht ausschließen, dass Glyphosat der Artenvielfalt schadet. Wir haben in Brüssel wiederholt klargemacht, wie entscheidend es ist, das Artensterben in Europa ernst zu nehmen. Deutschland hat der erneuten Genehmigung von Glyphosat deshalb nicht zugestimmt. Zur Wahrheit gehört: Ich hätte gerne gemäß unserer Koalitionsvereinbarung mit einem klaren „Nein“ gestimmt. Auch wenn es wie eine Ablehnung gewertet wird: Mein Ministerium musste sich letztlich in Brüssel enthalten, weil es im Bundeskabinett keine gemeinsame Position gab. Mein Ministerium wird nun sehr genau prüfen, was aus der Entscheidung der Kommission folgt und welche nationalen Handlungsmöglichkeiten wir haben, um den Koalitionsvertrag so weit wie möglich umzusetzen.“
Hintergründe zum Thema
Im Berufungsausschuss der EU-Kommission, in dem Vertreterinnen und Vertretern aller EU-Länder zusammenkommen, kam keine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission zustande. Jetzt wird ein Kollegium der EU-Kommissare über die Wiedergenehmigung final beschließen.
Glyphosat ist das am häufigsten eingesetzte Totalherbizid– es tötet ergrünte Pflanzen ab. Insekten, Vögeln und anderen Tieren wird so die Nahrungsgrundlage entzogen.
In ihrer Bewertung von Glyphosat weist die EFSA darauf hin, dass keine eindeutigen Schlussfolgerungen dazu möglich seien, welche Risiken dieser Wirkstoff für die indirekten Auswirkungen über Nahrungsnetze auf die Artenvielfalt birgt. Auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten fehlt es zudem an einer harmonisierten Bewertungsmethode sowie spezifischer Vorgaben zum Schutz der Artenvielfalt im Rahmen der Zulassung.
Das BMEL hat sich daher stets gegen eine Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung ausgesprochen und diese kritische Haltung frühzeitig gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten deutlich gemacht. Denn entscheidend für die Artenvielfalt ist es, dass sie in ganz Europa gleichermaßen geschützt wird.
Dass ein Wirtschaften mit weniger beziehungsweise ohne Glyphosat möglich ist, zeigen nicht nur Öko-Betriebe, sondern auch viele konventionelle Betriebe zum Beispiel mit vielfältigen Fruchtfolgen und einem guten Bodenmanagement, also den klassischen Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes.
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