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GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN

Drei Grabsteine zählen als ein Grabmal

Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster dürfen mehrere Einzelgrabsteine gemeinsam die für ein Grabmal vorgegebene Höchstbreite nicht überschreiten. Im vorliegenden Fall wurden drei Grabzeichen auf einer Grabstätte als gestalterische Einheit betrachtet.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Einem beklagten Friedhofsträger hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster Recht gegeben (Aktenzeichen: 19 A 4386/18, vom 15.06.2021). Schreibt eine Friedhofssatzung für bestimmte Grabstätten eine Höchstbreite für Grabmale vor, darf diese Vorgabe in der Regel nicht dadurch umgangen werden, dass mehrere einzelne, jeweils schmalere Grabsteine aufgestellt werden. Der Friedhofsträger hatte die Inhaber einer Grabstätte aufgefordert, zwei zusätzliche, eng neben dem ursprünglichen Grabzeichen errichtete und nicht im Vorfeld genehmigte Steine wieder abzubauen. Mit dem Beschluss bestätigte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Im behandelten Fall bestimmt die Satzung für die betreffende...
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