In Coronazeiten
Ein anderes Totengedenken
Die epochale Auswirkung der Coronapandemie hat die sonn- und festtäglichen Gottesdienste der katholischen und evangelischen Kirchen, insbesondere am Gründonnerstag, Karfreitag und Ostern 2020 einfach sang- und klanglos außer Kraft gesetzt. Auch die Amtshandlungspraxis der Kirchen auf den kommunalen und kirchlichen Friedhöfen ist außergewöhnlich beeinträchtigt worden.
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Die Empfehlungen des Bundesverbands Deutscher Bestatter vom 23. März 2020 reduzierten den Kreis der an einer Bestattung Teilnehmenden auf maximal zehn Personen. Die Verordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 der Bundesländer schwankten im gleichen Zeitraum zwischen sechs und 20 Personen. Immer häufiger ist auf den Trauerbriefen und Todesanzeigen der Satz zu lesen, dass die Bestattung im engsten Familien- oder Freundeskreis stattfindet oder stattgefunden hat. In mancher Anzeige ist dann die Rede von einer später vorgesehenen Gedenkfeier oder von einem Gedenkgottesdienst. Fragwürdige Folgen Diese Verordnungen betreffen in erster Linie die Trauergäste, die dem Toten – nicht weniger denen, die um ihn trauern –...
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