Werbung
Keine Werbeaufkleber auf Vasen
Vasen, die auf dem Friedhof verwendet werden, dürfen keine Aufkleber mit Firmenwerbung enthalten, die gegen das Werbeverbot auf Friedhöfen verstoßen. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit (Beschl. v. 28.01.2019, Az. 9 W 648/18).
- Veröffentlicht am

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.