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Keine Werbeaufkleber auf Vasen

Vasen, die auf dem Friedhof verwendet werden, dürfen keine Aufkleber mit Firmenwerbung enthalten, die gegen das Werbeverbot auf Friedhöfen verstoßen. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit (Beschl. v. 28.01.2019, Az. 9 W 648/18).
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Im vorliegenden Fall hatte ein Steinmetz Grabvasen mit Aufdruck verschenkt oder für eine kleine Summe verkauft. Einige dieser Vasen tauchten jetzt auf Friedhöfen auf. Sie führten zur Entscheidung des OLG Koblenz.

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