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    Hessen

    Neues Bestattungsgesetz geplant

    Die hessische Landesregierung plant eine Reform des Bestattungsgesetzes. Vorgesehen sind unter anderem Regelungen zum Urnentransport durch Angehörige und zum Verbot von Grabmalen aus Kinderarbeit. Die Verbraucherinitiative Aeternitas, Königswinter, kritisiert, dass viele Bürgerwünsche zu kurz kommen. Am 7. Juni findet in Wiesbaden eine Anhörung zur geplanten Reform des hessischen Bestattungsgesetzes statt.
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    Der Transport von Urnen soll den Angehörigen auch im neuen Hessischen Bestattungsgesetz untersagt bleiben.
    Der Transport von Urnen soll den Angehörigen auch im neuen Hessischen Bestattungsgesetz untersagt bleiben. Jam
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    Zur Stellungnahme aufgerufen wurden zahlreiche Verbände und Experten, darunter auch Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur. Besonders wenig bürgerfreundlich zeigt sich Hessen beim Urnentransport durch Angehörige. Ein Verbot soll ins Gesetz aufgenommen werden. Das bedeutet, Angehörigen ist es untersagt, eine Urne selbst vom Krematorium zum Ort der Beisetzung zu befördern. Der Versand der Urnen hingegen ist ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. „Hier werden Trauernde ohne sachlichen Grund bevormundet. Den Paketdiensten hingegen wird zugetraut, was den Angehörigen verwehrt bleibt“, kritisiert der Aeternitas-Rechtsreferent Torsten Schmitt. Die Hälfte der Bundesländer erlaubt den Urnentransport durch Angehörige.

    Eine bisher nicht bestehende Frist zur Beisetzung von Urnen soll nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf auf sechs Wochen festgelegt werden. Hier zeigen andere Bundesländer mehr Flexibilität. In Thüringen zum Beispiel sind es sechs Monate. Dies lässt den Angehörigen mehr Zeit, sich zu verabschieden und die passenden Entscheidungen zu treffen.

    Aeternitas begrüßt, dass die Landesregierung ein Verbot für Grabsteine festlegen will, die nicht nachweislich ohne den Einsatz von Kinderarbeit produziert wurden. Gerade in Indien, woher ein Großteil der in Deutschland verwendeten Grabmale stammt, stellt Kinderarbeit ein großes Problem dar. Darüber hinaus wäre es aber sinnvoll, sämtliche Mindestanforderungen in den Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation ILO zu berücksichtigen. So könnten ebenso die Arbeitsbedingungen der erwachsenen Arbeiter berücksichtigt werden.

    Verbesserungswürdig ist darüber hinaus der Umgang mit Fehl-, Früh- und Totgeburten. Viele Eltern dieser sogenannten Sternenkinder kennen ihr Recht auf eine Bestattung nicht. Eine – im Gesetzesentwurf nicht vorgesehene – Pflicht für Einrichtungen und Krankenhäuser, darüber zu informieren, könnte vielen Betroffenen helfen. Zu begrüßen ist hier, dass die Landesregierung zumindest ein Recht, auch Embryonen zu bestatten, plant.
    Der bestehende Friedhofszwang soll in Hessen weiterhin gelten. Nach Ansicht von Aeternitas – und der vieler Bürger – sollte es jedoch erlaubt sein, die Asche Verstorbener auf deren Wunsch hin zuhause aufzubewahren, im eigenen Garten beizusetzen oder in der freien Natur zu verstreuen. In den meisten europäischen Ländern ist dies ohne Probleme möglich. Nicht einmal die Entnahme geringer Mengen von Totenasche, um sie zum Beispiel in Amulette zu füllen oder daraus Erinnerungsdiamanten herzustellen, wird in Hessen diskutiert – anders als zum Beispiel in Niedersachsen oder Brandenburg. Doch mindestens in diesem Punkt sollte der Gesetzgeber den Bürgern ermöglichen, ihre persönlichen Wünsche zu Bestattung und Gedenken zu verwirklichen.

    Weiteren Änderungsbedarf sieht Aeternitas entgegen der geplanten Reform auch beim Umgang mit Umbettungen. Diese werden bisher nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt. Sie sollten jedoch entgegen der bestehenden Praxis wegen eines Umzugs der Angehörigen ermöglicht werden – zumindest bei Urnen. Dies würde das Totengedenken in einer zunehmend mobilen Gesellschaft enorm erleichtern.

    Regelungsbedarf besteht darüber hinaus bei der in vielen Krematorien üblichen Entnahme von Implantaten wie Zahngold oder Hüftgelenken aus der Totenasche. Nach einem aktuellen Gutachten von Aeternitas ist die Entnahme zwar auch jetzt schon rechtmäßig, wenn sich Krematoriumsbetreiber und Erben bzw. Totensorgeberechtigte einig sind. Es fehlt jedoch eine klare Formulierung im Bestattungsgesetz, die bestehende Unsicherheiten beseitigt und die Entnahme ausdrücklich als zulässig einordnet.

    Eine ausführliche Stellungnahme zur geplanten Reform des hessischen Bestattungsgesetzes stellt Aeternitas auf seiner Webseite zur Verfügung.
     

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