Ausnahmen auch für Gärtner!
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Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar können Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aussprechen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die Forderung des Gerichts, dass bei der Umsetzung dieses Verbots der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden soll. ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer erklärt: Für viele Unternehmen des Gartenbaus sind Aufträge in Innenstädten existenziell. Sie sind zur Erfüllung ihrer Aufträge genauso auf ihre Dieselfahrzeuge angewiesen, wie Handwerksbetriebe. Die vom Gericht geforderten hinreichenden Ausnahmen dürfen deshalb nicht nur auf Betriebe, die den engen Handwerksbegriff erfüllen, beschränkt bleiben."
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