Bundesministerin Andrea Nahles besucht Gartenbaubetrieb Hammer
Um sich über die praktischen Probleme bei der Umsetzung der Vorschriften zum Mindestlohn zu informieren, besuchte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 2. Januar 2015 den Gartenbaubetrieb von Norbert Hammer in Sinzig.
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Nach einer Besichtigung des Betriebes nahm sich die Ministerin Zeit, um mit den Vertretern des Berufsstands die Probleme zu erörtern, die sich bei der Umsetzung des Mindestlohns für den Bereich des Gartenbaus ergeben. An dem Gespräch nahmen neben dem Betriebsinhaber und Vizepräsidenten des Landesverbandes Gartenbau Rheinland-Pfalz, Norbert Hammer und seiner Frau, der Präsident des Zentralverbandes Garbenbau (ZVG) Jürgen Mertz und die Stellvertretende Generalsekretärin des ZVG, Romana Hoffmann, teil.
Themenschwerpunkte der Diskussion waren der erheblich höhere Verwaltungsaufwand durch die Aufzeichnungspflichten, die Einschränkungen bei den Arbeitszeitkonten und die nicht gelösten Fragen im Zusammenhang mit den mitarbeitenden Familienangehörigen. „Dass für Ehepartner dieselben Vorgaben hinsichtlich der formalen Aufzeichnungspflichten und Arbeitszeiten gelten, ist unseren gartenbaulichen Familienbetrieben nicht vermittelbar. Hier gehen die gesetzlichen Regelungen an der Realität vorbei“, so ZVG-Präsident Mertz.
Intensiv erörtert wurde auch die Neugestaltung bei den Arbeitszeitkonten. Die Vertreter des Berufsstands wiesen auf die Notwendigkeit flexibler Arbeitszeiten bei Betrieben mit sehr unterschiedlich hohem Arbeitsanfall hin. Dies sei bislang im Rahmen der Tarifverträge mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten zwischen den Sozialpartnern vereinbart worden. So würde sichergestellt werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganzjährig beschäftigt werden könnten und sich nicht in den arbeitsarmen Monaten arbeitslos melden müssten. Nahles äußerte Verständnis für diese Problematik, wies aber auch darauf hin, dass die Mindestlohnregelungen nicht umgangen werden könnten.
Für die Gartenbaubranche wurde im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag ausgehandelt, der es zumindest für eine Übergangszeit ermöglicht, den gesetzlichen Mindestlohn zu unterschreiten. Vor diesem Hintergrund sehe Ministerin Nahles hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten und für die Anrechnung von Kost und Logis keine rechtlichen Möglichkeiten, das Mindestlohngesetz anzuwenden. Die Ministerin sagte allerdings zu, gemeinsam mit dem Berufsstand zu den offenen Fragen nach Lösungen zu suchen.
DEGA online 9. Januar 2015
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