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Blumentöpfe als Verpackung: Noch keine Verträge mit Systemanbietern abschließen!

Blumentöpfe werden in Deutschland in Kürze teilweise als Verpackungen eingestuft. Der Zentralverband Gartenbau steht noch in Verhandlungen mit Systemanbietern über die Details.
Die Umsetzung der EG-Verpackungsrichtlinie in deutsches Recht erfolgte am 15. Dezember im Deutschen Bundestag mit der Verabschiedung der Vierten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung. Somit ist ein Teil der Töpfe zukünftig als Verpackung anzusehen. Die Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Nach Angaben aus dem Bundesumweltministerium wird dies voraussichtlich im Laufe des Januar 2006 sein.

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) steht in Verhandlungen mit Systemanbietern zur Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungspflichten. Die Verhandlungen sind weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen. Unter anderem ist dabei die Frage noch nicht beantwortet, wer Lizenznehmer werden wird. Ferner wird auch der Rechtsrahmen noch abgeprüft.

Der ZVG geht davon aus, dass Anfang des nächsten Jahres mögliche Entscheidungen und Empfehlungen für die Betriebe getroffen werden können. Derzeit gilt weiterhin, dass noch keine Verträge mit Systemanbietern abgeschlossen werden sollten. ZVG

c) DEGA online 21. Dezember 2005 www.dega.de