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Gemüsegärtner erleichtert: Tomaten, Gurken und Blattsalat auch in Norddeutschland wieder unbedenklich

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Robert-Koch-Institut (RKI) kommen gemeinsam zu dem Schluss, dass die bestehende allgemeine Empfehlung, in Norddeutschland auf den Verzehr von Gurken, Tomaten und Blattsalat zu verzichten, nicht mehr aufrecht erhalten werden muss.
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Die Sprossen sind"s - Titel der Frankfurter Allgemeine - Sonntagszeitung vom 12. Juni 2011
Die Sprossen sind"s - Titel der Frankfurter Allgemeine - Sonntagszeitung vom 12. Juni 2011
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ZVG-Präsident Herker dazu: „Dies ist ein äußerst wichtiger und erfreulicher Schritt, auf den wir alle - und besonders unsere Gemüsegärtner - lange gewartet haben. Wir haben viele Gespräche mit allen beteiligten Stellen geführt und uns mit detaillierten Informationen und Recherchen eingebracht. Unsere Betriebe erholen sich hoffentlich schnell von den großen Umsatzverlusten.“

Gerhard Schulz, Vorsitzender der Fachgruppe Gemüsebau im ZVG und Vorsitzender des Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG), betont: „Wir Gemüsegärtner produzieren auf höchstem Niveau einwandfreie Waren, die für die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger elementar wichtig sind. Jetzt hoffen wir, schon bald wieder das ganze Vertrauen der
Verbraucher zu bekommen und sie mit frischem, gesundem Gemüse und Salaten aus der Heimat versorgen zu können. Tomaten, Gurken und Blattsalate waren, sind und bleiben bedenkenlos genießbar.“

BfR, BVL und RKI empfehlen, über die üblichen Hygienemaßnahmen hinaus, vorsorglich bis auf weiteres Sprossen nicht roh zu verzehren. Haushalten und Gastronomiebetrieben wird empfohlen, noch vorrätige Sprossen sowie möglicherweise damit in Berührung gekommene Lebensmittel zu vernichten.
Alle drei Einrichtungen empfehlen weiterhin, dass alle Lebensmittel, die aus einem Betrieb in Niedersachsen stammen, aus dem Verkehr gezogen werden.

BfR, BVL und RKI empfehlen, die üblichen Hygieneempfehlungen im Umgang mit Lebensmittel und Patienten streng zu befolgen.

Erkenntnisstand zu den humanen Erkrankungen
Das Robert Koch-Institut beobachtet, dass die Anzahl neuer EHEC-Infektionen zurückgeht. In betroffenen Krankenhaus-Notaufnahmen geht die tägliche Zahl von Patienten mit blutigem Durchfall ebenso wie der Anteil erkrankter Frauen in den betroffenen Regionen kontinuierlich ab.

Seit dem 20.5.2011 untersucht das RKI in Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Lebensmittelbehörden des Bundes und der Länder den Ausbruch an hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) in Norddeutschland. Die Ursache des Ausbruchs konnte durch die epidemiologischen Studien, die aufeinander aufbauten, zunehmend eingegrenzt werden.
Zunächst ergaben epidemiologische Analysen, dass betroffene Patienten signifikant häufiger rohe Tomaten, Salatgurken und Blattsalate verzehrt hatten als gesunde Studienteilnehmer. Ergänzt wurden diese Ergebnisse durch eine Fall-Kontroll-Studie bei Kantinenkunden, die zu dem Ergebnis führte, dass der Verzehr von Lebensmitteln von der Salatbar deutlich mit der Erkrankung assoziiert war. Da weder durch diese Studien noch durch Hinweise aus dem Bereich der Lebensmittelsicherheit eine Eingrenzung der in Frage kommenden Gemüsesorten möglich war, hat das RKI weitere Studien eingeleitet.

Mit einer Restaurant-Studie ist es nun erstmals möglich, epidemiologisch die Ursache des Ausbruchs mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Verzehr von Sprossen einzugrenzen. Diese "Rezeptbasierten-Restaurant-Kohortenstudie" konnte erst jetzt durchgeführt werden, weil erst eine ausreichende Zahl von Restaurantkunden bekannt und verfügbar sein mussten, um eine ausreichende statistische Belastbarkeit der Analyse zu gewährleisten.

Bislang konnte in keinem Lebensmittel aus dem Handel eine Kontamination mit dem EHEC-Erreger O104:H4 festgestellt werden. Eine eindeutige Eintragsquelle des EHEC-Erregers O104:H4 in die Lebensmittelkette konnte trotz intensiver Bemühungen aller beteiligten Behörden in den betroffenen Bundesländern sowie von RKI, BfR und BVL bisher nicht nachgewiesen werden.
Nach jetzigem Kenntnisstand weisen auch die Lieferbeziehungen darauf hin, dass die Verbreitung der EHEC-Infektionen von einem niedersächsischen Gartenbaubetrieb ausgeht und sich mit der geographischen Verteilung vieler Fall-Häufungen deckt.

Zur Unterstützung der Aufklärung des länderübergreifenden Ausbruchgeschehens haben sich Bund und Länder entschieden, eine Task Force am BVL anzusiedeln, in der Experten mehrerer Bundesländer, des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Robert Koch-Instituts beteiligt sind und die von Fachexperten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA sowie der Europäischen Kommission unterstützt wird.
Der Auftrag dieser Task Force besteht darin, die epidemiologischen Erkenntnisse über einzelne Ausbruchscluster mit den bei den Lebensmittelaufsichtsbehörden vorhandenen Informationen zu den dazugehörenden Lieferketten länderübergreifend zu analysieren. Cluster sind z.B. Hotels, Restaurants und Kantinen, in denen Menschen gegessen haben und in der Folge erkrankt sind.

Die Vertriebswege von Sprossen aus dem niedersächsischen Gartenbaubetrieb können bislang 26 von 55 Erkrankungshäufungen bzw. Einzelerkrankungen von EHEC O104:H4 in fünf betroffenen Bundesländern erklären. Hierzu hat das Land Niedersachsen umfangreiche Daten aus seiner Lebensmittelüberwachung geliefert. Es kann nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden, dass der Eintrag des Ausbruchserregers in den Gartenbaubetrieb durch Personen erfolgt ist. Auch ein Eintrag über Wasser, Vorlieferanten oder Saatgut ist denkbar. Dieses wird derzeit durch eine Überprüfung der Lieferbeziehungen und durch Labortests untersucht.

Andere Eintragsquellen im Betriebsbereich können derzeit noch nicht ausgeschlossen werden. Die Behörden in Niedersachsen und das BfR haben im betroffenen Betrieb in den letzten Tagen umfangreich Proben gezogen, deren vollständige Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist. Auch wenn bisher noch kein Nachweis des Ausbruchserregers bestätigt werden konnte, ist die Indizienkette inzwischen so belastend, dass die Bundesinstitutionen und Länder davon ausgehen müssen, dass der EHEC-Ausbruch hier seinen Ausgang genommen hat.
Bund und Länder werden weitere Untersuchungen und Analysen von Vertriebswegen vornehmen, um zu überprüfen ob kontaminiertes Saatgut für die Herstellung von Sprossen in anderen Erzeugerbetrieben verwendet wird oder auf den Markt kommt.

Da eine mögliche Quelle des Eintrags auch das verwendete Sprossen-Saatgut sein kann, kommen auch andere sprossenproduzierende Betriebe als mögliche Verteiler von EHEC O104:H4 in Frage.
Das Überleben und die Vermehrung von EHEC auf Sprossen begünstigt eine weite Verbreitung des Erregers über die Lieferketten aus den Produktionsbetrieben an den Verbraucher.
Daher raten RKI, BVL und BfR bis zur Abklärung dieser möglichen Kontaminationsquelle vom Verzehr von rohen Sprossen ab.

Quelle und weitere Informationen:

www.g-net.de
www.bfr.bund.de
www.bvl.bund.de
www.rki.de

(c) DEGA online 10. Juni 2011
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