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Gemüsegärtner wehren sich gegen Preisverfall

Salat für nur 9 Cent an den Endverbraucher zu verkaufen: Dieses aktuelle Angebot von Lebensmitteldiscountern veranlasste die Bundesfachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau (ZVG), sich jetzt an das Bundeskartellamt zu wenden.
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Dieser Preis, so die Fachgruppe in einem Brief an die Behörde, decke gerade die Kosten für Verpackung und Logistik, jedoch nicht die Herstellungskosten. Außerdem unterschreite der Verkaufspreis deutlich den üblichen Marktpreis, der zurzeit bei etwa 19 Cent liege. Das lege bei den Produzenten den Verdacht nahe, dass es sich hier um eine gezielte Verkaufsaktion handele, bei der der Einstandspreis bewusst unterboten werde, vermuten die Gemüsegärtner. Solche „Schleuderpreis-Aktionen“ seien im Lebensmitteleinzelhandel immer wieder zu beobachten. Dies führe bei den gärtnerischen Produzenten seit langem zu großem Unmut. Daher hat nun als deren Interessenvertretung die Fachgruppe Gemüsebau im ZVG das Bundeskartellamt angeschrieben und Fragen gestellt, ob und in welcher Form seitens der Bundesbehörde ein Vorgehen dagegen möglich ist. Das regelrechte Verramschen der qualitativ hochwertigen Lebensmittelprodukte müsse in Zukunft unterbleiben, betont die Fachgruppe Gemüsebau vehement. Die Tatsache, dass solche Aktionen nur sehr kurzfristig gefahren würden, dürfe kein Grund sein, Massenverkäufe dieser Art zu dulden, sondern sie müssten geahndet werden, fordert die Fachgruppe weiterhin. Zudem würden die Produzenten selbst ihr Möglichstes dazu beisteuern, dass dem Einhalt geboten werde. Schließlich erfüllten die Gemüseanbauer auch erhebliche Auflagen zugunsten von Verbrauchersicherheit und Umweltschutz, um die Bürgerinnen und Bürger mit gesunden und qualitativ hochwertigsten Nahrungsmittel versorgen zu können und die Umwelt zu schonen, so die Fachgruppe abschließend. ZVG
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