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Arbeit und Personal

Aufhebungsvertrag und Drohung mit Fristloskündigung

Veröffentlicht am
Droht ein Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung und kommt deshalb anschließend ein Aufhebungsvertrag zustande, kann der Mitarbeiter diesen Vertrag nur dann anfechten, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte (Urteil vom 28. November 2007, Az: 6 AZR 1108/06). Wenn sich aber der Arbeitnehmer auch aus anderen Gründen für einen Aufhebungsvertrag entschieden hat, hat er gegebenenfalls kein Anfechtungsrecht. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der Verhandlungen die Abfindung erhöht oder die Kündigungsfrist verlängert, die Vertragsbedingungen also durch neue eigene Angebote beeinflusst und daher lediglich den Aufhebungsvertrag nicht nur als...
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