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Buga Schwerin: Keine vorgetriebene Ware für Frühjahrspflanzung

Nicht alle Pflanzen, die der Markt im Frühjahr bietet, sollen auf den Wettbewerbsgräbern zur Buga Schwerin verwendet werden.
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Beim BdF gibt es dazu eine Liste, die die Pflanzenarten enthält, die nicht als vorgetriebene Ware gepflanzt werden sollen. Das sind vor allem Stauden und Gehölze, die in den letzten Jahren immer früher auf den Markt kommen. Aber auch Zimmerpflanzen wie Kalanchoe oder Campanula, die im Sommer durchaus ihren Platz auf Gräbern haben, will das Preisgericht zur Frühjahrsbepflanzung in Schwerin nicht sehen. Damit hat sich der Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF) ein immer wieder diskutiertes Thema vorgenommen.

In einer Information des BdF wird deutlich darauf hingewiesen, dass Aussteller, die im Frühjahr vorgetriebene und nicht ausreichend abgehärtete Pflanzen von der Liste verwenden mit Punktabzügen rechnen müssen. Die Arbeitskreise „Ausstellung und Gestaltung“ und „Pflanze“ haben die Liste erstellt. „Die Signalwirkungen, die von einer unsachgemäßen Pflanzenauswahl ausgehen, können auf längere Sicht nicht gut sein“, meinen die Ausschüsse. Immer wieder war es bei Ausstellungen zu Frostschäden an vorgetriebener Ware gekommen. „Alle Aussteller künftiger Bundesgartenschauen, internationaler Gartenschauen und Landes­gartenschauen werden gebeten, durch sorgfältige und verantwortliche Pflanzenwahl deutlich zu machen, dass wir als Gärtner uns nicht willfährig ökonomischen Zwängen unterordnen“, bitten die Ausschüsse. Josef Knostmann, Vorsitzender des Ausschusses „Ausstellung und Gestaltung“ schließt nicht aus, dass für die Sommer- und für die Herbstbepflanzung ebenfalls Ausschlusslisten erstellt werden. Jam
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