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CMA und ZMP bekommen für weitere fünf Jahre Geld

Die Europäische Kommission hat die beihilfenrechtliche Genehmigung des deutschen Absatzfondsgesetzes bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Für die Absatzförderungsaktivitäten der CMA und für die Maßnahmen der Marktberichterstattung der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft GmbH (ZMP) stehen somit in den nächsten fünf Jahren bis zu 610 Millionen Euro zur Verfügung.
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Der Geschäftsführer der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA), Markus Kraus, befürwortete die Brüsseler Entscheidung: „Die deutschen Bauern haben ein Recht auf eine starke Absatzförderung und im Hinblick auf die sich rasch wandelnden Märkte ist eine starke CMA wichtiger denn je. Aus diesem Grund begrüße ich den Beschluss ausdrücklich.“ Die EU-Genehmigung ist alle fünf Jahre erforderlich, da der Absatzförderungsfonds der deutschen Land und Ernährungswirtschaft (Absatzfonds) mit sogenannten parafiskalischen Geldern arbeitet, die aus Sicht der Europäischen Kommission wie staatliche Gelder zu behandeln sind. CMA (http://www.cma.de/content/blumen/blumen-und-zierpflanzen.php) ZMP (http://www.zmp.de) (c) DEGA online
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