Blumentöpfe gelten nicht als Verpackung
Am 4. März 2024 einigten sich die Verhandler im europäischen Trilog-Verfahren zur Verpackungsverordnung über einen Kompromiss. Neben vielen Regelungen, zu denen eine Einigung erzielt wurde, gehört auch die Einstufung von Blumentöpfen.
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Christoph Killgus
Künftig soll als Verpackung gelten: „Blumen- und Pflanzentöpfe, die nur für den Verkauf und Transport bestimmt sind“. Die Einordnung als Nicht-Verpackung soll ergänzend dazu lauten: „Blumen- und Pflanzentöpfe, einschließlich Saatschalen, die in Geschäftsbeziehungen in verschiedenen Produktionsphasen verwendet werden oder dazu bestimmt sind, zusammen mit der Pflanze verkauft zu werden“.
Mit diesen beiden Definitionen ist klar, dass Blumentöpfe in der gärtnerischen Produktion künftig nicht mehr als Verkaufsverpackungen anzusehen sind und somit Lizenzentgelte für die Beteiligung an einem dualen Rücknahmesystem entfallen.
Für den Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt Frank Werner, Vorsitzender des Bundesverbandes Zierpflanzen (BVZ) im ZVG, diese Regelungen ausdrücklich: „Wir haben immer mit dem ZVG auf die unsäglichen und schwierig umsetzbaren Einordnungen als Verpackung hingewiesen und haben uns über unsere Mitwirkung im europäischem Verband COPA für eine Änderung eingesetzt. Wir begrüßen zudem, dass die vom ZVG kritisierte Einbeziehung von Transportverpackungen im Trilog abgelehnt wurde.“
Der ZVG plädiert für eine zügige Verabschiedung.
Das Trilog-Ergebnis muss nun noch vom Rat, Parlament und Kommission bestätigt werden. Im europäischen Rat wird der Text voraussichtlich am 25. März 2024 zur Genehmigung vorgelegt. Der vorläufige Abstimmungstermin im EU-Parlament ist der 22. April 2024. Der Regelungen sollen 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung gelten. Über den genauen Zeitpunkt wird der ZVG informieren.
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