Versicherungspflicht gestoppt
Mitte Dezember hatten wir gemeldet, dass der Bundestag eine Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen beschlossen hat. Das betraf zum Beispiel Aufsitzmäher, Kehrmaschinen etc. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2118 erhielt im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.
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Nun haben sich Vertreter von Bundestag und Bundesrat am 21. Februar auf einen Kompromiss geeinigt. Die vorgesehene Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler soll entfallen. Der Gebrauch dieser Fahrzeugtypen unterfalle der normalen Haftpflichtversicherung und mögliche Schäden seien durch diese ausreichend abgesichert. Als Nächstes stimmt nun der Bundestag über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses ab. Bestätigt anschließend auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. März 2024 den Vorschlag, kann das geänderte Gesetz in Kraft treten.