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Bundesprogramm Energieeffizienz

Antragstellung ist ab sofort wieder möglich

Das BMEL veröffentlichte am 7. Juli 2023 die Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau, Teil A – Landwirtschaftliche Primärproduktion vom 28. Juni 2023.Die geänderte Richtlinie sowie alle dazugehörigen Merkblätter und Anlagen sind auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bereitgestellt. Die Antragstellung ist ab sofort wieder möglich.

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BLE
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ZVG-Präsident Jürgen Mertz begrüßt die Freischaltung. „Wir freuen uns, dass die neue Richtlinie auch den enormen Preissteigerungen Rechnung trägt und die maximale Förderhöhe auf 600.000 € angepasst wurde.“ Bedauerlich sei aber, dass die Förderung von Bewässerungsanlagen ausgenommen werde.„Dabei werden Investitionen in wassereffiziente Verfahren eine zunehmend große Rolle spielen“, so Mertz. Um der Bedeutung gerecht zu werden, fordere der ZVG dafür ein eigenes Förderprogramm ein.

Unterschieden wird bei der Fördereffizienz erstmals zwischen kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen, was den Anreiz für die Kleinstunternehmen noch einmal steigern dürfte, in Energieeffizienz zu investieren, da sie einen deutlich höheren Fördersatz erreichen können.

Alle Informationen im Detail sind zu finden unter: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Energieeffizienz/Richtlinie-A/Teil-A_node.html

Im Zuge der Veröffentlichung der neuen Richtlinie wurde die Homepage des Bundesprogrammes Energieeffizienz umgestaltet. Sie finden nun direkt beim jeweiligen Förderbereich die wichtigen und je nach Förderbereich notwendigen Dokumente und Formulare für die Antragstellung sowie den Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag.Bitte beachten Sie, dass zu jedem Förderbereich ein Merk- oder Infoblatt und teils eine Anlage zum Merkblatt mit den fachlichen und technischen Anforderungen bereitgestellt ist.

Die Änderungen der neuen Richtlinie

Energieberatungen nach Nr. 2.1

  • Kein Angebot zur Antragstellung (die BLE empfiehlt eine Angebotseinholung)
  • Erklärung zu KMU ab sofort verpflichtend im CO2-Einsparkonzept
  • Änderung der CO2-Faktoren von Strom

>>Zum Förderbereich Energieberatungen

Investitionsmaßnahmen allgemein

  • keine Förderung von Bewässerungsanlagen
  • Maximaler Zuschuss auf 600.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben angehoben.

Einzelmaßnahmen nach Nr. 3.1

  • Aufnahme von elektrischen und thermischen Energiespeichern sowie Wärmetauschern im Förderbereich Nr. 3.1.2 Energiespeicher und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen
  • Keine Differenzkostenbetrachtung mehr bei Nr. 3.1.4 Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung. Die Förderquote beträgt 20 % des Netto-Investitionsvolumens. Die förderfähigen Landmaschinen werden einzeln aufgeführt.

?>>Zum Förderbereich Einzelmaßnahmen

CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung nach Nr. 3.2

  • Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Energieerzeugungsanlagen mit einem Antrag möglich
  • Förderquote für Energieeffizienzinvestitionen 40%, für erneuerbare Energieerzeugung 50%
  • Fördereffizienz je eingesparter Tonne CO2 für mittlere Unternehmen (MU) 900 Euro, für Kleinst- und kleine Unternehmen (KU) 1.200 Euro. Erhöhung der Fördereffizienz möglich bei erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen (für MU bis 1.200 Euro, für KU bis 1.500 Euro) sowie - nach vorhergehender Prüfung - bei besonders innovativen, bisher in der Praxis noch nicht erprobten Maßnahmen oder bei klimaneutralen Neubaumaßnahmen mit Standortverlagerung

>>Zum Förderbereich CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung

Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen nach Nr. 4

  • Zuschüsse als Fehlbedarfsfinanzierung
  • Maximale Zuschusshöhe 600.000 Euro

>>Zum Förderbereich Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

Neuer Förderbereich Forschung und Entwicklung nach Nr. 5

  • Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ab dem Technologiereifegrad 5
  • Ziel der Vorhaben ist die Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen entsprechend der Zielsetzung und der Fördergegenstände der Richtlinie

>>Zum Förderbereich Forschung und Entwicklung

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