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CO2-Bepreisung

ZVG gegen Ausweitung auf Brennholz

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) appelliert anlässlich der morgigen Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie an die Abgeordneten, sich gegen die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Holz auszusprechen. Andernfalls drohe die Verteuerung des klimaneutralen Energieträgers.

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ZVG
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„Die Einbeziehung von Holz in den Geltungsbereich des Brennstoffemissionshandelsgesetzes erschwert jede entsprechende Investition, um auf nichtfossile Energiequellen umzusteigen“, betonte der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans. Es bedürfe nicht weniger Anreize, sondern mehr, um die Abhängigkeit von Öl, Gas und Kohle zu ändern.

Um eine mögliche Ausweitung der CO2-Bepreisung zu vermeiden, müssten die Waren der Positionen 4401 und 4402 der Kombinierten Nomenklatur von der Ausweitung im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ausgenommen werden. Dann würde Brennholz auch nicht der CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel unterworfen werden.

Hintergrund

Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2022 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des BEHG beschlossen. Unter anderem soll die Beschränkung des BEHG auf die Hauptbrennstoffe ab 1. März 2023 beendet und Abfall in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Mit dieser Erweiterung würde auch Holz, und damit auch Holzhackschnitzel oder Altholz, miterfasst werden. Diese Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Holz als Brennstoff würde für Gartenbaubetriebe eine unzumutbare Kostenbelastung bedeuten.

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