Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Energieversorgungssicherung

Antragsgenehmigungen vor Winterbeginn nötig

Die Betriebe des Gartenbaus erfassen derzeit die Einsparpotenziale in ihren Arbeitsabläufen, um die aus Brüssel und Berlin geforderten Einsparungen und Effizienzsteigerung zu erzielen. Um bis Winterbeginn alle Möglichkeiten auszuschöpfen, ist eine schnelle Antragsbearbeitung der Investitionsförderprogramme unabdinglich.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
ZVG
Artikel teilen:

„Der energieintensive Unterglas-Anbau hat sich bereits auf den Weg gemacht“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Durch die Ausnahmeregel im Gebäudeenergiegesetz für Unterglasanlagen zur Kultur und zum Verkauf von Pflanzen ist der Gartenbau von den neuen Vorschriften in der Kurzfristenergiesicherungsmaßnahmenverordnung und der Mittelfristenergiemaßnahmenverordnung nur bedingt betroffen. Trotzdem werden in den gärtnerischen Produktionsstätten und im Fachhandel eine Vielzahl von Energieeinsparungsmaßnahmen umgesetzt.

„Mit dem Bundesprogramm Energieeffizienz stehe den Unternehmen ein wichtiges Investitionsförderinstrument zur Reduktion von Energie in den Bereichen Strom und Wärme zur Verfügung“, so Mertz weiter. „Wir wissen, dass zahlreiche Betriebe das Programm noch vor der Heizsaison in Anspruch nehmen wollen.“

Nun komme es darauf an, die Antragsbearbeitung und -bewilligung schnell und unkompliziert durchzuführen. „Hier sehe ich alle Beteiligten in der Pflicht, Bürokratie so zu straffen, dass die Betriebe die Einsparmaßnahmen schnell umsetzen können“ unterstreicht Mertz und setzt darauf, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), wie von Bundesminister Özdemir zu Beginn des Ukrainekrieges angekündigt, das Bundesprogramm entbürokratisiere, damit das Geld in den Betrieben ankomme.

Hintergrund

Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 zwei Energieeinsparverordnungen mit kurzfristig und mittelfristig wirksamen Maßnahmen gebilligt. Die beiden Verordnungen dienen auch als Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union, den Gasverbrauch ab August 2022 um mindestens 15 % zu verringern.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren