Floristen, Gärtnereien und Gartencenter dürfen am 1. März öffnen
Neben den Friseuren dürfen in Thüringen ab 1. März auch Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte öffnen. Darüber informierte das Thüringer Gesundheitsministerium am Donnerstagnachmittag.
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Die neue Corona-Verordnung in Thüringen soll bis 15. März gelten und damit eine Woche länger als zunächst erwartet. Sie soll am Freitag, den 19. Februar, in Kraft treten.
Im Verordnungentwurf nach der Sitzung des Thüringer Landtags am Dienstag hieß es zumnächst, dass nur die Betriebe öffnen dürfen, die ihre Pflanzen und Blumen selbst kultivierten. Im Entwurf war die Rede von "selbstproduzierenden und -vermarktenden Baumschulen, Gartenbau- und Floristikbetrieben".
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