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LESERBRIEF

Zum Callunenurteil

Zur Nachricht über eine gerichtliche Auseinandersetzung um Calluna-Sorten (DEGA GARTENBAU 11/2020) erreichte uns bereits ein Leserbrief, zu dem im Folgenden eine Reaktion vorliegt.
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„Mit einiger Verwunderung habe ich Herrn Kramers Leserbrief in DEGA GARTENBAU 12/2020 und die Überschrift dazu gelesen. Hierzu möchte ich wörtlich aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 3. September 2020 zitieren (Az. I-15 U 63/19, Seite 39, 1. Absatz): „Soweit der Kläger zur Begründung der Passivlegitimation des Beklagten wiederholt auf dessen Stellung als Lizenzgeber der Sorten „Lunokarmin“ und„Lunokirschrot“ verwiesen hat, begründet dies allenfalls die Vermutung dafür, dass der Beklagte Pflanzenmaterial seiner eigenen Sorten an seine Lizenznehmer übergeben hat. Die Vermehrung, das Angebot und der Vertrieb von Pflanzenmaterial der lizenzierten Sorten „Lunokarmin“ und „Lunokirschrot“, das ggf. auch unter der für den Beklagten eingetragenen Marke „CalluNova“ vertrieben wird, verletzt aber nicht den Schutzbereich der Sorten „Athene“ und „Aphrodite“. Dies hat bereits das Landgericht zu Recht festgestellt und wird von dem Kläger in zweiter Instanz auch nicht mehr geltend gemacht.“
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