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    Invasive Neophyten

    Drohen Verbote beliebter Gartenpflanzen?

    Die EU hat eine Liste mit invasiven Neophyten erstellt, die nicht oder nur eingeschränkt im Handel sein sollen und nicht in den Gärten gepflanzt werden sollen. Derzeit wird vom BMU in Bonn ein Aktionsplan für den Umgang mit invasiven Tier- und Pflanzenarten erarbeitet. Die Schweiz geht ihren eigenen Weg: Bereits seit 2008 ist dort der Umgang mit invasiven Pflanzen in der Freisetzungsverordnung geregelt. Zudem gibt es eine Watch-Liste und eine Schwarze Liste - mit Empfehlungen für den Pflanzenhandel.

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    Auf der EU-Liste invasiver Pflanzen steht Pennisetum setaceum. Wie die Zukunft dieser Gartenpflanze aussieht, bestimmt der Aktionsplan der Bundesregierung, der derzeit erarbeitet wird.
    Auf der EU-Liste invasiver Pflanzen steht Pennisetum setaceum. Wie die Zukunft dieser Gartenpflanze aussieht, bestimmt der Aktionsplan der Bundesregierung, der derzeit erarbeitet wird.Cassian Schmidt
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    Aktionsplan für Deutschland wird erarbeitet

    Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in Bonn erarbeitet derzeit einen Aktionsplan für die prioritären Pfade invasiver Arten. Damit soll das Vorgehen gegen die in der EU-Liste von 2017 beziehungsweise in der Erweiterung von 2019 gelisteten invasiven Pflanzen und Tiere konkretisiert werden. Dazu zählen bekannte Pflanzen wie Götterbaum, Riesen-Bärenklau, Indisches Springkraut, Pennisetum setaceum und Gunnera tinctoria.

    Umfangreiche Vorschriften in der Schweiz

    Gemäß Anhang 2 der Freisetzungsverordnung ist der Umgang in der Umwelt mit 11 Pflanzenarten bzw. Artengruppen wie Solidago canadensis oder Rhus typhina verboten. Das heißt sie dürfen insbesondere nicht mehr importiert, verkauft, transportiert und gepflanzt werden. Für 24 Pflanzen, unter anderem die Gewöhnliche Seidenpflanze (Asclepias syriaca), besteht seitens der Abgeber/-innen eine Verkaufsverzicht-Vereinbarung, die mit den Kontrollinspektoraten der Kantone und Fachverbänden der grünen Branche abgesprochen wurde.

    Bei weiteren Pflanzen (vgl. Schwarze Liste und Watch-Liste), wie zum Beispiel Sommerflieder, Glattblatt-Aster, Kirschlorbeer und Robinia pseudoacacia, sind die Abnehmer/-innen im Sinne der Freisetzungsverordnung über den vorschrifts- und anweisungsgemäßen Umgang in der Umwelt zu informieren, damit Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden können und die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Meist umfassen diese Vorschriften zu einer Art auch deren Sorten, wie bei der Glattblatt-Aster (Aster novi-belgii) und beim Sommerflieder (Buddleja davidii).

    Gartencenter Lubera zieht Konsequenzen

    Das Schweizer Online-Gartencenter Lubera nimmt als Konsequenz nun über 50 Pflanzen aus dem Sortiment, darunter den Sommerflieder Buddleja davidii sowie Aster novi-belgii und deren Sorten. Die umfangreichen Etikettierungsvorschriften nach Vorgaben der Freisetzungsverordnung (bei Lubera viersprachig!) mit dem Hinweis auf die Gefährlichkeit dieser Gartenpflanzen müssen eins zu eins wiedergegeben werden. Dies sei technisch aber nicht umsetzbar (Etikettengröße!) und zudem nicht verkaufsfördernd, denn welcher Kunde kauft schon eine "gefährliche" Pflanze?

    Was ist die Zukunft für die invasiven Neophyten in Deutschland?

    Auch wenn Glattblatt-Aster und Sommerflieder, Topinambur und Blauglockenbaum, Symphoricarpus albus und Lupinus polyphyllus nicht auf der EU-Liste stehen, empfiehlt sich die vorsichtige Verwendung dieser Pflanzen. Denn sollten diese sich von den Gärten aus weiter in der Natur ausbreiten, kommen sie vielleicht auch in der EU auf die nächste Erweiterung der Liste invasiver bekämpfungswürdiger Neophyten. 

    Bemerkenswert sind die Unterschiede beim Vergleich der EU-Liste mit den Schweizer Listen: Auf der EU-Liste sind beispielsweise Pennisetum setaceum und Gunnera tinctoria aufgeführt, bei den Schweizer Listen fehlen diese Arten.

    Wie der Aktionsplan der EU bei der Eindämmung der invasiven Neophyten nun in der Praxis aussehen wird, wird erst in den nächsten Jahren beschlossen und umgesetzt. Aber dass Gärtnereien und Baumschulen beliebte und bekannte Gartenpflanzen EU-weit komplett aus dem Sortiment nehmen sollen, wird vermutlich starken Widerstand erfahren.

    Der Natur ihren Lauf lassen?

    Einige der Neophyten sind an den Klimawandel bestens angepasst wie der Blauglockenbaum oder der Götterbaum. Beide vertragen Trockenheit, wachsen schnell sogar unter schwierigen Bedingungen. Markus Kobelt von Lubera, der entschieden gegen die Vorschriften in der Schweiz kämpft, meint: "Die Natur ist alles andere als stabil, sondern immer dynamisch: Den Ursprungsstatus gibt es nicht, und schon gar nicht als Idylle." Und weiter: "Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass es genug einheimische giftige und gefährliche Pflanzen gibt (die hoffentlich nie verboten werden) – aber wir akzeptieren wie gesagt den gesellschaftlichen Konsens, wenn er sich nicht wie in der Schweiz in ausufernden Listen zeigt. Die Verbotslisten in der Schweiz mit Hunderten von Sorten und mehreren Dutzend Arten gehen viel zu weit."

    Weitere Informationen:

    Lubera AG, www.lubera.com/de/

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), www.bmu.de

    Jardin Suisse, jardinsuisse.ch/de/

    Bundesamt für Naturschutz, www.bfn.de/

     

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