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Arbeit und Personal

Kündigung wegen Minderleistung

Veröffentlicht am
Eine Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer wegen Minderleistung ist nur berechtigt, wenn auch zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass keine Besserung der Arbeitsleistung erwartet werden kann. Hierfür kann der erfolglose Ausspruch einer Abmahnung Indiz sein. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert es aber, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung alles Zumutbare unternimmt, um die Ursache der Minderleistung zu erforschen und entsprechende Hilfeleistungen zu versuchen. Schließlich muss der Arbeitgeber nachvollziehbar darstellen und gegebenenfalls beweisen, dass und warum zumutbare Organisations- und Abhilfemaßnahmen nicht versucht worden sind oder erfolglos geblieben waren. So entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg,...
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