Einschränkungen für Bestattungen gelockert
Auch beim Abschied von Verstorbenen zeigt sich der Trend zu weiteren Öffnungen im Rahmen der Corona-Krise. In fast allen Bundesländern dürfen wieder mehr Personen an Bestattungen teilnehmen. Während im April in den meisten Bundesländern nur der engste Familienkreis oder eine geringe Zahl an Menschen bei Bestattungen zugelassen war, haben sich die Vorgaben in den letzten beiden Wochen schrittweise deutlich gelockert.
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Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen zum Beispiel verzichten mittlerweile ganz auf die Definition eines bestimmten Personenkreises oder einer Höchstzahl und fordern lediglich die Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Brandenburg haben die maximale Personenzahl von einst zehn oder 20 auf derzeit 50 Personen heraufgesetzt. Wenige Länder bleiben aber auch noch bei der Vorgabe, dass nur der engste Familien- und Freundeskreis teilnehmen darf, zum Beispiel Sachsen-Anhalt oder Thüringen.
Überall gilt weiterhin, dass bei Bestattungen oder Trauerfeiern unabhängig von den Vorgaben zum Teilnehmerkreis die derzeit gängigen Vorgaben zu Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden müssen. Die konkrete Ausgestaltung und Anwendung der Vorschriften der Bundesländer obliegt dabei den zuständigen Behörden vor Ort. Betroffenen empfiehlt Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, sich mit dem Bestattungsunternehmen und der Friedhofsverwaltung rechtzeitig abzustimmen. Auf seiner Webseite stellt Aeternitas eine Tabelle mit den derzeit geltenden Regelungen zur Verfügung.
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