Auseinandersetzung geht in neue Runde
Die Auseinandersetzung zwischen der kommunalen „Märkte Stuttgart GmbH“ (als Vermieter) und der Gärtnergenossenschaft „Blumengroßmarkt Stuttgart eG“ (als Mieter) um die zukünftige Leitung des Blumengroßmarktes in Stuttgart-Wangen geht in die nächste Runde. Nachdem der kommunale Vermieter der Genossenschaft Ende 2019 eine Räumungsklage zugestellt hat, gab es am 3. März 2020 eine Verhandlung vor dem Landesgericht, das die Räumungsklage für rechtens erklärte. Die „Blumengroßmarkt Stuttgart eG“ hat daraufhin beschlossen, das Oberlandesgericht anzurufen. Das hat den Rechtsfall angenommen, als Termin für den ersten Verhandlungstag wurde der 7. August bestimmt.
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Die Märkte Stuttgart GmbH will diesen Gerichtstermin nicht abwarten und hat am 7. Mai 2020 die Genossenschaft informiert, dass gleich nach Pfingsten, am 2. Juni, die Geschäfte und die Verwaltungsaufgaben übernommen werden sollen. Mit anderen Worten: Unter den Augen eines Gerichtsvollziehers müsste die Genossenschaft alle Räumlichkeiten räumen, das kommunale Unternehmen, das bei Redaktionsschluss noch keine Vertragsvereinbarungen mit den einzelnen Marktbeschickern geschlossen hatte, würde das Tagesgeschäft übernehmen. Bei Abschluss dieser Ausgabe war noch nicht abschließend geklärt, ob es trotz des Termins vor dem Oberlandesgericht wirklich zu dieser in der Geschichte der deutschen Blumengroßmärkte einmaligen Entwicklung kommen wird.
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