Verkehr
Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung
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Eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung kommt auch in Betracht, wenn der Betroffene unter anderem vielfach wiederholte Geschwindigkeitsbeschränkungszeichen sowie mehrfache Hinweise auf Radarkontrollen nicht beachtet und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit gleich bleibendem Tempo überschreitet. Das Maß der Überschreitung ist hierbei unbedeutend. In solchen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass dem Betroffenen die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bewusst gewesen ist, sodass zumindest bedingter Vorsatz gegeben ist. In solchen Vorsatzfällen kann das Bußgeld erhöht werden. So entschied das Oberlandesgericht Jena, Az.: 1 Ss 130/07. jlp
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