Räumungsklage - keine gütliche Einigung
Zu der Räumungsklage, die die Genossenschaft des Blumengroßmarktes Stuttgart eG vom Vermieter des Geländes, der stadteigenen Märkte Stuttgart GmbH, erhalten hat, gab es auf einem ersten Termin vor dem Landgericht Stuttgart am 3. März 2020 keine gütliche Einigung.
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„Das Gericht hat einen Vergleich dahingehend angeregt, dass die Mietverhältnisse beendet werden und die Märkte Stuttgart einen angemessenen Entschädigungsbeitrag für die Hallen bezahlen. Hier gab es von Seiten der Märkte Stuttgart GmbH aber keinerlei Entgegenkommen. Das Landgericht muss nunmehr über die Räumungsklage entscheiden“, erläutert Friedemann Hellenschmidt, Rechtsanwalt der Genossenschaft des BGM Stuttgart.
Der Hintergrund: Der Wert der von der Genossenschaft auf dem städtischen Gelände errichteten Hallen wurde über ein von der Genossenschaft in Auftrag gegebenes Gutachten auf 3,8 Millionen Euro fixiert. Ein Gutachten der Märkte Stuttgart GmbH kam auf einen Wert von 421.000 Euro. In einem vom Anwalt der Märkte Stuttgart GmbH am 28. Februar 2020 dem Gericht vorgelegten Schriftsatz wird auch dieser Betrag als freiwilliges Entgegenkommen eingestuft, da die Hallen auf städtischem Gelände errichtet worden seien. Parallel zur Räumungsklage wurde der Genossenschaft vom Vermieter eine Mieterhöhung zugestellt – ein Widerspruch, der auch vor dem Landgericht erörtert wurde. Die Genossenschaft des BGM Stuttgart hat nun bis zum 27. März Zeit, um die eigene Position zu verdeutlichen. Dann muss das Landgericht entscheiden. Mit dem Urteil wird im April gerechnet.
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