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Nachhaltigkeit

Royal FloraHolland verlangt ab Ende 2021 Umweltzertifizierung

Royal FloraHolland wird schrittweise von allen Züchtern (Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern), die Blumen und Pflanzen anliefern, eine Umweltregistrierung und -zertifizierung als zwingende Anlieferbedingung verlangen. Spätestens am 31. Dezenber 2021 müssen alle Anlieferer im Besitz eines marktkonformen Umweltzertifikats sein.

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Das Umweltzertifikat als zwingende Anlieferbedingung soll schrittweise eingeführt werden. Der erste Schritt ist eine digitale Umweltregistrierung aller Anlieferer am RFH-Marktplatz bis spätestens 31. Dezember 2020. Ab 31. Dezember 2021 wird dann von allen Züchtern, die bei Royal FloraHolland anliefern, der Besitz eines marktkonformen Umweltzertifikats verlangt. Der dritte Schritt besteht darin, dass die Züchter alle für die Zierpflanzenbranche geltenden FSI-Nachhaltigkeitsnormen erfüllen. Also nicht nur die Umweltschutznormen, sondern auch diejenigen, die sich auf GAP (Good Agricultural Practices) und auf den sozialen Bereich beziehen. Für diesen Schritt ist derzeit noch kein Datum vorgegeben. Für diesen letzten Schritt wird Royal FloraHolland mit FSI Gespräche über die Standards führen, die nach dem Jahr 2020 für die Züchter gelten sollen. Die Zielsetzung dabei lautet, langfristig sämtliche FSI-Normen zu erfüllen.

 

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