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Volksbegehren in Baden-Württemberg

Gartenbauverband teilt Ziele, aber nicht die Wege dorthin

Das Volksbegehren Artenschutz in Baden-Württemberg enthält viele Ansätze, denen Beachtung geschenkt werden müsse. Viele der Ziele seien wertvoll und sinnvoll, die vorgeschlagenen Wege zur Erreichung dieser Ziele seien aber in wichtigen Punkten für die gärtnerischen Betriebe eine Überforderung. Der Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen (GVBWH) begründet in einer Pressemitteilung, warum er das Volksbegehren Artenschutz in der vorliegenden Form nicht unterstützen kann.

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Die im Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen organisierten Gärtner unterstützen zwar das Anliegen des Volksbegehrens, sehen sich aber durch die dort vorgeschlagenen drastischen Maßnahmen in ihrer Existenz bedroht.
Die im Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen organisierten Gärtner unterstützen zwar das Anliegen des Volksbegehrens, sehen sich aber durch die dort vorgeschlagenen drastischen Maßnahmen in ihrer Existenz bedroht.Christoph Killgus
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Seit Jahren beschäftige sich der GVBWH intensiv mit der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Bienen und Insekten sowie zum Erhalt der Biodiversität. In den vergangenen Jahren sei in zahlreichen Betrieben der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel stark zurückgefahren worden, was durch den Einsatz von Nützlingen möglicht geworden sei. "Wir wissen, dass eine stetige Weiterentwicklung in diesem Bereichunerlässlich ist und treiben diese beharrlich voran", heißt es in der Mitteilung.

Das Volksbegehren Artenschutz enthalte viele Ansätze, denen Beachtung geschenkt werden müsse. Viele der Ziele seien wertvoll und sinnvoll, diese trage der Gärtnerverband mit. Die vorgeschlagenen Wege zur Erreichung dieser Ziele seien aber in wichtigen Punkten für die gärtnerischen Betriebe eine Überforderung.

Die Gesetzesvorlage würde nicht nur den konventionell produzierenden Betrieben, sondern selbst biologisch produzierenden Betrieben eine Fortsetzung der Produktion unmöglich machen. Dies würde zwangsläufig zu Betriebsaufgaben führen. Die geforderte Halbierung der Pflanzenschutzmittel beinhalte nämlich nicht nur chemische Pflanzenschutzmittel, sondern auch die von Biobetrieben verwendeten Biozide.

Das gänzliche Verbot von Pflanzenschutzmittel in Landschaftsschutzgebieten mache dort die landwirtschaftliche Produktion unmöglich. Bei der jetzigen Flächenkonkurrenz sei die Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Produktionsflächen von derzeit 14 Prozent auf 50 Prozent innerhalb von 15 Jahren unmöglich. Der Kunde sei nicht bereit, biologisch erzeugtes Obst und Gemüse in diesen Mengen zu kaufen. Auch diese Forderung würde zu einer zwangsläufigen Beendigung der regionalen Produktion führen.

Der GVBWH unterstütze die wesentlichen Ziele des Volksbegehrens, der vorgezeichnete Weg sei aber unrealistisch und würde die Mitgliedsbetriebe zur Aufgabe zwingen. Deshalb könne der Verband das Volksbegehren in der vorgeschlagenen Form nicht unterstützen.

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