Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Bundesagentur für Arbeit

Mehr Geld für junge Menschen vor und in Ausbildung

Ab dem 1. August steigen die Berufsausbildungsbeihilfe, der Zuschuss zur Vergütung während einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung sowie das Ausbildungsgeld für Azubis mit Behinderung.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
FGL Berlin und Brandenburg
Artikel teilen:

Wer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnimmt, hat Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Auch wenn junge Auszubildende nicht mehr bei ihren Eltern, sondern zum Beispiel in der eigenen Wohnung leben, steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine BAB zu. Zum 1. August 2019 wird dieser monatliche Zuschuss erhöht. Wer Ausbildungsgeld (Abg) erhält, profitiert im gleichen Maße von den Erhöhungen.

Dabei steigen die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt um 5 %. Auch die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung werden um 7 % erhöht. Eine weitere Neuerung gibt es bei den Unterkunftskosten: Hier wird nun unabhängig von der tatsächlichen Miethöhe eine wesentlich höhere monatliche Pauschale von 325 Euro angesetzt. Der bisherige Grundpauschbetrag von 166 Euro entfällt dafür. Dieser Pauschbetrag konnte um bis zu 84 Euro aufgestockt werden, wenn die Antragstellenden höhere Mietkosten nachweisen konnten.

Auch im nächsten Jahr dürfen sich BAB-Beziehende über ein Plus im Geldbeutel freuen: Denn zum 1. August 2020 steigen die Bedarfssätze nochmal um 2 %, auch die Freibeträge werden um 3 % angehoben. Ab 1. August 2021 erhöhen sich die Freibeträge nochmal um 6 %. Gut zu wissen: Für das Ausbildungsgeld gelten dieselben prozentualen Anhebungen sowie die neue Unterkunftspauschale.

Neuer Leistungsbescheid kommt automatisch

Wer bereits Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhält, braucht nichts zu unternehmen: BAB- und Abg-Beziehende erhalten automatisch einen Bescheid über die höheren Leistungen. Das kann wegen der Vielzahl der anzupassenden Bescheide länger als gewohnt dauern. Kundinnen und Kunden werden gebeten, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Weitere Informationen finden Sie unter Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und im Merkblatt zur Berufsausbildungsbeihilfe.

"Die Erhöhung ist ein Beitrag dazu, wirtschaftliche Härten abzumildern und vor allem durch den deutlichen Anstieg der Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung eine Ausbildung fern des Heimatorts zu unterstützen. Das könnte für manchen Jugendlichen besonders in strukturschwachen ländlichen Räumen einen weiteren Anreiz schaffen, sich doch für eine berufliche Ausbildung zu entscheiden. Positiv ist zudem, dass die Antragstellung erleichtert wird, indem die Pauschalen vereinheitlicht und die Freibeträge erhöht werden. Es ist zu erwarten, dass sich durch diese Vereinfachung die Bearbeitungszeiten verkürzen und Auszubildende gerade zum Ausbildungsbeginn finanziell entlastet werden. Mit der Angleichung an die Leistungen des BAföG erfolgt ein weiterer wichtiger Schritt zur Gleichwertigkeit der Bildungssysteme", sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

Auch das Ausbildungsgeld für Azubis mit Behinderung wird ab August erhöht. Das Ausbildungsgeld wird künftig an die Bedarfssatzstruktur der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen. Das  ist ein positives Signal für die in den Betrieben gelebte Inklusion.

Darüber hinaus wird der Zuschuss zur Vergütung während einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) auf 243 Euro erhöht und damit dieses erfolgreiche Instrument zur Berufsvorbereitung gestärkt. Förderbedürftigen jungen Menschen wird durch die EQ der Weg in eine geregelte Ausbildung erleichtert, indem sie im betrieblichen Umfeld ihre Potenziale aufzeigen können. Die EQ hat sich in den vergangenen Jahren insbesondere bei der Integration von geflüchteten jungen Menschen bewährt.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren