• Geben Sie einen Suchbegriff ein
    oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

    Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
    Mitarbeiter

    ZVG erwartet Erleichterungen durch Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt grundsätzlich die Billigung des Bundesrates zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 28. Juni 2019, sieht aber weiterhin Nachbesserungsbedarf.

    Veröffentlicht am
    / Artikel kommentieren
    Artikel teilen:

    „Angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs hat der ZVG wiederholt eine gesteuerte Einwanderungspolitik gefordert“, erinnert ZVG-Präsident Jürgen Mertz und verweist auf die wachsende Zahl gemeldeter freier Fachkraft-Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit sowie die zunehmende Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gartenbau.

    Ausdrücklich befürwortet der ZVG daher den Wegfall der Engpassbetrachtung und Vorrangprüfung für Fachkräfte mit Berufsausbildung. Durch die Schaffung einer zentralen Servicestelle für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen erwarte der Verband, dass das Verfahren entbürokratisiert und vereinheitlicht wird.

    Kritisch sieht der ZVG dagegen die künftige Altersschwelle. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gartenbau steigt jährlich an, wobei der Anteil an 35 bis 54-jährigen mit etwa 45 Prozent am höchsten ist. Statt einer Altersschwelle von 45 Jahren sollte vielmehr die fachliche Kompetenz im Vordergrund stehen.

    Zweifel äußert der ZVG zudem zur künftigen Absenkung der Anforderungen an den Schulabschluss für Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz suchen.„Dies sollte nicht mit einer Senkung der Ausbildungsqualität in den Betrieben einhergehen“, warnt Mertz.

    Eine verbesserte Rechtssicherheit für Auszubildende und Betriebe erwartet der Verband wiederum durch das ebenfalls im Migrationspaket enthaltene Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung

    Hintergrund

    Mithilfe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das der Bundestag Anfang Juni 2019 beschlossen hat, soll der Zuzug von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erleichtert und damit dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirkt werden. Der Bundesrat billigte in seiner heutigen Sitzung das Gesetz, kritisierte aber, dass eine Reihe von Anregungen der Länder nicht berücksichtigt worden seien.

    0 Kommentare
    Was denken Sie? Artikel kommentieren

    Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
    Schreiben Sie den ersten Kommentar.

    Artikel kommentieren
    Was denken Sie? Artikel kommentieren