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Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar

Anmeldefrist für DIP-Förderung bis 18. August 2019

„Für die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe brauchen wir Innovationen“, betonte ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer anlässlich der Sitzung des DIP-Lenkungsausschusses am 27. März 2019 in Berlin. Er ermutigt Entwickler von Innovationen, bis zum 18. August 2019 ihre Projektskizzen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einzureichen.
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Die Innovationspartnerschaft aus Wissenschaft, Verwaltung und Agrarwirtschaft will die Innovationskraft der deutschen Landwirtschaft und des Gartenbaus im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung verbessern. Insbesondere geht es um die letzte Phase im Innovationsprozesses, die durch verschiedene Hemmnisse erschwert wird. Hierzu zählen fehlendes Kapital bei der Markteinführung, zu kurze Förderlaufzeiten, fehlende Erprobungs- sowie Demonstrationsmöglichkeiten unter Praxisbedingungen, aber auch eine unzureichende Vernetzung und Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen, Industrie und Landwirtschaft.

Für die Anmeldung ist es erforderlich, dass ein Empfehlungsschreiben eines DIP-Mitglieds, wie beispielsweise des ZVG angefertigt wird und eine Beratung durch die DIP-Geschäftsstelle stattgefunden hat.

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