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AMI-Warenstromanalyse Zierpflanzen

Rückmeldungen bis 18. März 2019 erbeten

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) ruft zur Teilnahme an der aktuellen Warenstromanalyse Zierpflanzen der Agrarmarkt-Informationsgesellschaft (AMI) auf. Rückmeldestichtag für die verschickten Fragebögen ist der 18. März 2019.
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Die AMI erfasst alle vier Jahre die Warenströme für Blumen, Zierpflanzen und Gehölze, finanziert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem ZVG mit seinen Partnern. Mit der Analyse sollen aktuelle Markstrukturen und Veränderungen in Vermarktung und Handelswege abgebildet werden. Dabei werden Angaben zu Umsätzen, Warenherkünften sowie dem Verhältnis von Privatkunden und Ländern/ Kommunen abgefragt. Die Datenverarbeitung durch die AMI erfolgt vollständig anonym, sodass keinerlei Rückschlüsse auf den einzelnen Betrieb möglich sind.

In der letzten Warenstromanalyse auf Datenbasis von 2014 wurden einige grundlegende Veränderungen im Zierpflanzenmarkt analysiert. So führt z.B. die Innovative, teils stufenübergreifende Vermarktung, auf allen Handelsstufen zur Aufweichung der bekannten Strukturen und Einkaufsstättendefinitionen. Dieser Entwicklung trägt die aktuelle Warenstromanalyse in der Befragung mit einer differenzierteren Betrachtung der Warenströme im Dienstleistungssektor Rechnung.

Der Rückmeldestichtag wurde verlängert, sodass die Fragebögen, die von der AMI verschickt wurden, noch bis Montag, den 18. März 2019 an jens.quetsch@ami-informiert.de zurückgesendet werden können. Auch wenn keine genauen Zahlen zur Verfügung stehen, helfen Geschäftskenntnis und Schätzungen.

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