Dauergrabpflegeverträge im Test
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Die Ausgabe 1/2019 der Stiftung Wartentest/Finanztest offenbart: Dauergrabpflegeverträge kann man für sich selbst oder für verstorbene Angehörige abschließen. Sie werden deutschlandweit von zahlreichen Friedhofsgärtnereien angeboten und können einzelne Punkte beinhalten – beispielsweise die erstmalige Grabgestaltung, die saisonale Bepflanzung, besondere Gestecke zum Todestag oder Totengedenktagen – oder ein Paket zur kontinuierlichen Grabpflege umfassen. Die Stärke eines Dauergrabpflegevertrags: Er ist so individuell wie die Menschen, die ihn abschließen. Als Pluspunkte erkannten die Tester der Stiftung unter anderen die Grabkontrollen und die sichere Geldanlage. Getestet wurde nach Erfahrung der Friedhofsgärtner sehr umfangreich, die Recherchen, so die Information auf der IPM in Essen, zogen sich über mehrere Monate hin.
Das ausführliche Testergebnis und weitere Informationen finden Sie in der Ausgabe 1/2019 der Stiftung Warentest/Finanztest auf Seite 36 bis 39.
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