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Inklusion

Zertifikate für Gartenbau und Hauswirtschaft

Nach zweijähriger Vorbereitung können Frauen und Männer, die im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung qualifiziert werden, ein Zertifikat „Hilfskraft im Gartenbau“ und „Hilfskraft in der Hauswirtschaft“ erwerben.
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Haben bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Zertifizierung für Hilfskräfte im Gartenbau und in der Hauswirtschaft mit auf den Weg gebracht (von links): Christa Hallmann-Rosenfeldt (stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Aus- und Fortbildung, Landjugend), Marcel-Alexander Janßen (Leiter des Fachbereichs Berufsbildung im Gartenbau, Niedersächsische Gartenakademie), Juliane Pegel (Leiterin des Sachgebiets Aus- und Fortbildung in der Hauswirtschaft) und Simone Heckmann (Beraterin in der Berufsbildung für die Berufe Gärtner/in und Werker/in, Inklusion).
Haben bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Zertifizierung für Hilfskräfte im Gartenbau und in der Hauswirtschaft mit auf den Weg gebracht (von links): Christa Hallmann-Rosenfeldt (stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Aus- und Fortbildung, Landjugend), Marcel-Alexander Janßen (Leiter des Fachbereichs Berufsbildung im Gartenbau, Niedersächsische Gartenakademie), Juliane Pegel (Leiterin des Sachgebiets Aus- und Fortbildung in der Hauswirtschaft) und Simone Heckmann (Beraterin in der Berufsbildung für die Berufe Gärtner/in und Werker/in, Inklusion).Ehrecke/Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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Diese Möglichkeit zur Qualifizierung ist bisher bundesweit einzigartig. Damit setzt die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen in den grünen Berufen und in der Hauswirtschaft ein deutliches Signal für praktizierte Inklusion.

Über die Voraussetzungen und die Durchführung der Erfolgskontrollen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) informierten Fachleute der LWK in Oldenburg Werkstattleiterinnen und -leiter, Anleiterinnen und Anleiter sowie Interessierte aus einem Dutzend Werkstätten. „Nun sind alle Beteiligten gespannt, wie die Möglichkeit für Teilnehmer der Werkstätten, eine nachgewiesene Qualifikation zu erwerben, in der Praxis angenommen wird“, sagte Juliane Pegel, Leiterin des Sachgebiets Aus- und Fortbildung in der Hauswirtschaft bei der LWK.

Die Erfolgskontrollen gehen auf eine neue Qualifizierungsmaßnahme für die Teilnehmer aus den Berufsbildungsbereichen der WfbM zurück, die im November 2015 geschaffen wurde: Die Teilnehmer entscheiden sich während der zweijährigen Qualifizierung dazu, an deren Ende ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in einer theoretischen und praktischen Erfolgskontrolle von einem anerkannten Fachgremium prüfen zu lassen. Hierbei können sie ihre besonderen Fähigkeiten in klar umrissenen Arbeitsfeldern beweisen. Bei erfolgreich abgeschlossener Erfolgskontrolle erhalten die Teilnehmer das Zertifikat der LWK, auf dem ihre besonderen Fähigkeiten ausgewiesen sind.

Inzwischen sind weitere Werkstätten akkreditiert worden und die ersten Erfolgskontrollen stehen jetzt sowohl im Berufsbildungsbereich Gartenbau als auch in der Hauswirtschaft an. Sie werden nach niedersachsenweit einheitlichen Standards vorgenommen.

Teilnahmevoraussetzungen sind der Nachweis einer zweijährigen fachlichen Qualifizierung, das Erreichen definierter Qualifikationsstufen sowie eine mindestens vierwöchige Praxisphase pro Jahr in Betrieben des Gartenbaus und der Hauswirtschaft. Der Rahmenplan für die Qualifizierung und die Durchführung der Erfolgskontrollen erfolgt nach Qualitätsstandards, die mit der Landwirtschaftskammer abgestimmt wurden.

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