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    Mineralölsteuerrückerstattung: Konsequenzen für die Unternehmen

    Wie der ZVG in einer Pressemeldung mitteilte, hat die Europäische Kommission das Verfahren für die staatliche Beihilferegelung zur Mineralölsteuerbefreiung für Unterglasanbaubetriebe am 11. März abgeschlossen.
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    Gegenstand der Entscheidung ist die im Jahr 2001 eingeführte und zweimal – zuletzt bis 2006 verlängerte – Steuerermäßigung für Brennstoffe (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas) zur Verwendung im Unterglasanbau und in geschlossenen Kulturräumen. Die Kommission hält die von der Bundesrepublik Deutschland gewährte Steuerermäßigung nur teilweise mit dem Beihilferecht vereinbar. Sie hat der Bundesregierung auferlegt, den ihrer Auffassung nach unzulässigen Teil der Steuerermäßigung, die in den Jahren 2001 bis 2004 gewährt wurde, von den betroffenen Unternehmen zurückzuverlangen.

    Nach der Entscheidung der Kommission sind auf die einzelnen Brennstoffe folgende Beträge zurückzufordern:
    - Heizöl 20,45 Euro/1 000 l für die Jahre 2001 bis 2004,
    - Erdgas 0,234  Euro/MWh für die Jahre 2001 und 2002, (keine Rückzahlung für 2003 und 2004),
    - Flüssiggas 12,78  Euro/1 000 kg für die Jahre 2001 bis 2002, 3,86  Euro für die Jahre 2003 und 2004.

    Auf Grundlage der Entscheidung ist es andererseits jetzt möglich, für die Jahre 2005 und 2006 beantragte Steuererstattungen, in dem von der Kommission genehmigten Umfang, zu gewähren. Dies sind für Heizöl 20,45  Euro/1 000 l, Erdgas 3,00  Euro/MWh, Flüssiggas 35,04  Euro/1 000 kg.

    Die Bundesregierung prüft neben der Frage einer gerichtlichen Anfechtung der Entscheidung derzeit auch, ob die sich ergebenden Rückforderungsfolgen durch eine Gewährung von De Minimis-Beihilfen im Rahmen der europäischen Vorgaben abgemindert werden können.

    Ob und in welchem Umfang dies möglich sein wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Je nach Umfang der Zulässigkeit solcher Beihilfen könnte dies dazu führen, dass kleinere Unternehmen nicht mit Rückzahlungen rechnen müssten und sich für größere Unternehmen die Belastung reduzieren würde.

    „Ich sage den Betroffenen zu, dass wir alles daransetzen werden, in den laufenden Gesprächen mit den Ministerien dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeiten der De Minimis-Regelungen soweit zulässig ausgeschöpft werden, um die Belastung für die Betriebe zu reduzieren“, so Heinz Herker, Präsident des Zentralverbands Gartenbau. ZVG/DEGA

     

    (c) DEGA online

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