Kritik am brandenburgischen Bestattungsgesetz
Das Bundesland Brandenburg will die Entnahme von Teilen der Asche Verstorbener ermöglichen. Weitere Liberalisierungen beim Friedhofszwang sollen den Bürgern jedoch vorenthalten bleiben, ebenso wie Erleichterungen beim Umgang mit Umbettungen und Sternenkindern.
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In dieser Woche fandim Potsdamer Landtag eine Anhörung zur geplanten Reform des brandenburgischen Bestattungsgesetzes statt. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll erlaubt werden, geringfügige Mengen der Totenasche zu entnehmen, um sie zum Beispiel in Amulette zu füllen oder daraus Erinnerungsdiamanten herzustellen. Die Verbraucherinitiative Aeternitas, Königswinter, begrüßt, dass dadurch mehr Menschen ihre persönlichen Wünsche zu Bestattung und Gedenken verwirklichen könnten. Anders als geplant sollte hier jedoch der mündlich geäußerte Wille des Verstorbenen ausreichen und keine schriftliche Verfügung vorliegen müssen. Letzteres könnte die Umsetzung in der Praxis erheblich erschweren, da solche formellen Vorgaben bei vielen Menschen häufig nicht bekannt sind.
Für den überwiegenden Teil der Asche soll in Brandenburg weiterhin der Friedhofszwang gelten. Der Aeternitas-Rechtsreferent, Rechtsanwalt Torsten Schmitt, der auch im Landtag eine Stellungnahme abgeben wird, sieht dies kritisch: „Entspricht es dem Wunsch des Verstorbenen, sollte es erlaubt sein, die Asche Verstorbener zuhause aufzubewahren, im eigenen Garten beizusetzen oder in der freien Natur zu verstreuen.“ In den meisten europäischen Ländern ist dies ohne Probleme möglich.
Weiteren Änderungsbedarf sieht Aeternitas entgegen der geplanten Reform auch beim Umgang mit Umbettungen. Diese werden bisher nur in Ausnahmefällen erlaubt, sollten jedoch beim Umzug der Angehörigen ermöglicht werden – zumindest bei Urnen. Dies würde das Totengedenken in einer zunehmend mobilen Gesellschaft enorm erleichtern. Verbesserungswürdig ist darüber hinaus der Umgang mit Fehl-, Früh- und Totgeburten. Viele Eltern dieser sogenannten „Sternenkinder“ kennen ihr Recht auf eine Bestattung nicht. Eine – im Gesetzesentwurf nicht vorgesehene – Pflicht für Einrichtungen und Krankenhäuser, darüber zu informieren, könnte vielen Betroffenen helfen. Dass Beisetzungen in Gruften und ähnlichen „oberirdischen Grabgebäuden“ in Zukunft wieder erlaubt werden sollen, begrüßt Aeternitas. Allerdings erstreckt sich die geplante Regelung nur auf bestehende Grabanlagen. Im Sinne eines attraktiveren Angebotes auf den Friedhöfen und der Wahlfreiheit der Bürger sollten auch neue Anlagen genehmigt werden können.
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