Noch bis zum 15. März anmelden!
Hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau werden auch 2018 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit dem „Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2018“ ausgezeichnet. Gartenbauliche Unternehmen oder Firmen aus vorgelagerten Bereichen können sich noch bis zum 15. März 2018 beim BMEL oder beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) anmelden.
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Bewerben kann sich jedes Unternehmen aus dem Gemüsebau, Obstbau, der Baumschule und dem Zierpflanzenbau. Auch Firmen aus den vorgelagerten Bereichen, welche Gartenbauprodukte herstellen oder damit handeln und Hersteller von Produkten und Zubehör sind aufgerufen. Ebenso sind andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören, angesprochen.
Es sollte sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art handeln. Auch beispielhafte Kooperationen und Unternehmenskonzepte oder eine Kombination aus diesen Merkmalen sind gefragt.
Der Preis ist mit insgesamt 15.000 € dotiert. Das Preisgeld wird von einer Bewertungskommission in den Kategorien Pflanzen, Technik, Kooperation/ Betriebsorganisation/ Unternehmenskonzepte vergeben. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem Innovationswert der Bewerbung. Jeder Preisträger erhält maximal 7.500 €.
Jährlich wird der Innovationspreis im Rahmen des Deutschen Gartenbautages des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) durch das BMEL verliehen.
Die Bewerbungsunterlagen können direkt beim KTBL angefragt werden oder sind online abrufbar.
Die Bewerbung bis zum 15. März 2018 geht an das KTBL in der Bartningstraße 49 in 64289 Darmstadt oder per E-Mail an gartenbau@ktbl.de.
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