Höhere Anforderungen an neue Leitern
Mangelnde Standfestigkeit ist die häufigste Unfallursache beim Einsatz von Leitern. Ab Januar gilt deswegen die überarbeitete Leiternorm EN 131-1/-2. Die neuen Anordnungen betreffen Anlege- und Mehrzweckleitern.
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Die wichtigste Änderung der überarbeiteten Leiternorm betrifft alle tragbaren Anlegeleitern mit einer Länge von über drei Metern. Diese müssen in Zukunft eine größere Standbreite aufweisen, entweder durch eine konische Bauweise oder eine Quertraverse.
In Zukunft werden die Leitern zudem in zwei Nutzungsgruppen unterteilt: Leitern für den gewerblichen und für den privaten Gebrauch. Entsprechende Piktogramme sorgen für die sichtbare Klassifizierung.
Einfluss auf mehrteilige Leitern
Mehrteilige Schiebeleitern mit Einzelteilen über drei Meter in eingefahrener Länge dürfen nicht mehr einzeln verwendet werden. Bei Mehrzweckleitern mit einer Oberleiter über drei Meter darf die Oberleiter nicht mehr einzeln verwendet werden.
Nachrüstung möglich
Die betroffenen Leitern lassen sich normgerecht anpassen oder nachrüsten, zum Beispiel durch die Montage einer Quertraverse. Eine generelle Nachrüstpflicht für Bestandsleitern besteht allerdings nicht.
Geeigneter Einsatz entscheidend
Ob eine Leiter überhaupt für den geplanten Einsatz geeignet ist, wird durch den Unternehmer anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Neben dem Stand der Technik sind die Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Erfolgt der Arbeitseinsatz beispielsweise auf gewachsenem Boden, so muss die Leiter mit Erdspitzen versehen werden können.
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