EU-Parlament gegen Kriterien für hormonaktive Wirkstoffe
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Das EU-Parlament ist der Ansicht, dass die Kriterien nicht ausreichend und streng genug sind sowie detaillierter ausgearbeitet werden müssen. Die Abstimmung führt dazu, dass die wissenschaftlichen Kriterien, die von der Kommission vorgelegt und von den Mitgliedsstaaten angenommen wurden, nicht umgesetzt werden können.
Der ZVG hatte sich bereits im Juli 2016 an einer öffentlichen Konsultation zum Thema beteiligt und unter anderem gefordert, dass Resistenzbildung vermieden werden muss, wissenschaftliche Bewertungen Grundlage von (Wieder-)Zulassungen von Wirkstoffen sind, Bewertungen risikobasiert statt gefahrenbasiert erfolgen müssen.
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