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Mehrwertsteuer

EU-Kommission legt Reformvorschläge vor

Am 4. Oktober 2017 hat die EU-Kommission ihre Reformvorschläge für ein EU-Mehrwertsteuersystem vorgelegt. Mit dem Paket schlägt die Kommission vor, das derzeitige Mehrwertsteuersystem grundlegend zu verändern. Der Verkauf von Waren von einem EU-Land in ein anderes soll in gleicher Weise besteuert werden, wie der Verkauf von Waren innerhalb desselben Mitgliedstaats. Damit soll ein neues und endgültiges Mehrwertsteuersystem für die EU geschaffen werden.
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Auf den grenzüberschreitenden Handel soll zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben werden. Diese Art von Handel ist derzeit von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem soll eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden. Mit dem neuen Mehrwertsteuersystem soll das Bestimmungslandprinzip gelten. Das bedeutet, der endgültige Betrag der Mehrwertsteuer wird stets an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers entrichtet und entspricht dem in diesem Mitgliedstaat geltenden Satz.

Der ZVG hatte sich bereits im März an einer öffentlichen Konsultation zum Thema beteiligt, um insbesondere die Bedeutung und Notwendigkeit der Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf alle gärtnerischen Produkte herauszustellen. Außerdem wies der ZVG auf die unterschiedliche Besteuerung von kommunalen und privaten Dienstleistern hin, die insbesondere im Vergabewesen einen Wettbewerbsnachteil für private Anbieter, z.B. Friedhofsgärtnereien, darstellt.

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