EU-Kommission legt Reformvorschläge vor
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Auf den grenzüberschreitenden Handel soll zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben werden. Diese Art von Handel ist derzeit von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem soll eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden. Mit dem neuen Mehrwertsteuersystem soll das Bestimmungslandprinzip gelten. Das bedeutet, der endgültige Betrag der Mehrwertsteuer wird stets an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers entrichtet und entspricht dem in diesem Mitgliedstaat geltenden Satz.
Der ZVG hatte sich bereits im März an einer öffentlichen Konsultation zum Thema beteiligt, um insbesondere die Bedeutung und Notwendigkeit der Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf alle gärtnerischen Produkte herauszustellen. Außerdem wies der ZVG auf die unterschiedliche Besteuerung von kommunalen und privaten Dienstleistern hin, die insbesondere im Vergabewesen einen Wettbewerbsnachteil für private Anbieter, z.B. Friedhofsgärtnereien, darstellt.
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