Bis zu 100 Euro für Prävention
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Seit dem 1. August kann beim Kauf bestimmter Präventionsprodukte bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Prämie beantragt werden. Die Aktion endet, wenn die Fördergelder von 200 000 Euro ausgeschüttet sind, spätestens zum 31. Dezember 2017.
Neben Kameramonitorsystemen, aktivem Gehörschutz mit und ohne Funk, Stehhilfen und Antiermüdungsmatten werden auch Gaswarngeräte für Kohlendioxid, Methan oder Schwefelwasserstoff, Montagewagen zum Reifenwechsel bei Traktoren, Erntemaschinen, Erdbaumaschinen und Lkw gefördert.
Eine Prämie gibt es für diese Produkte nur, wenn sie ab dem 1. August 2017 gekauft wurden und den technischen Vorgaben entsprechen. Pro Betrieb zahlt die SVLFG einmalig eine Prämie von bis zu 100 Euro . Ein Unternehmen kann maximal eine Förderung pro Kalenderjahr erhalten. Ein Rechtsanspruch auf die Prämie besteht nicht.
Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Informationen zum Verfahren finden sich im Internet unter www.svlfg.de (Suchbegriff: Prämien). Dort steht auch das Antragsformular zum Download bereit.
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