Friedhofsgärtner treffen Politikerin Caren Marks
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„Beim Thema Schonvermögen konnten wir mit vielen Einzelfallbeispielen deutlich rüber bringen, dass Sozialämter häufig Betroffene oder deren Angehörige zwingen wollen, mühsam angesparte Sicherheiten für eine angemessene Grabpflegevorsorge aufzugeben trotz eindeutiger Rechtsprechung! Wir brauchen Politiker wie Caren Marks, um die Rechtslage nachhaltig durchzusetzen“, erklärte Ehlers-Ascherfeld, Vorsitzende des Bundes deutscher Friedhofsgärtner (BdF).
Manche Sozialämter werten Begräbnis- und auch Grabpflegerücklagen nicht als Schonvermögen und fordern in den schlimmsten Fällen sogar die Kündigung von Vorsorgeverträgen. Dabei hat zuletzt das Bundessozialgericht 2008 geurteilt, dass das Antasten einer angemessenen Vorsorge als nicht zumutbare Härte gilt. Das heißt, den Betroffenen sind in Notsituationen in jedem Fall die Mittel zu belassen, die sie für eine angemessene Bestattung und eine angemessene Grabpflege zurückgelegt haben - Schonvermögen.
„Für die Betroffenen – im Übrigen oft ältere Menschen – ist der Zustand im Fall der Fälle untragbar. Daher ist es unser langfristiges Ziel, dass mittels eines Erlasses die Sozialämter über die Rechtslage nachhaltig aufgeklärt und dazu aufgefordert werden, den Rechtsanspruch der Hilfesuchenden auf eine angemessene Bestattungs- und Grabpflegevorsorge gelten zu lassen“, so Ehlers-Ascherfeld. Marks zeigte sich im Gespräch sehr offen und stellte in puncto Schonvermögen in Aussicht, dass durch die Politik ein entsprechender Erlass an die Sozialämter herausgegeben wird.
Im dreistündigen Gespräch mit der parlamentarischen Staatssekretärin wurde Ehlers-Ascherfeld unterstützt von Armin Kalbe, dem Geschäftsführer der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH sowie von Horst Rechter, dem Fachverbandsvorsitzenden der Friedhofsgärtner im Wirtschaftsverband Gartenbau e.V. für Niedersachsen und Bremen.
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