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SVLFG

Prämie für Präventionsprodukte jetzt beantragen

Seit dem 1. August kann beim Kauf bestimmter Präventionsprodukte bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Prämie beantragt werden. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Aktion endet, wenn die Fördergelder von insgesamt 200.000 Euro ausgeschüttet sind, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2017.
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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
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Neben Kamera-Monitor-Systemen, aktivem Gehörschutz mit und ohne Funk, Stehhilfen und Anti-Ermüdungsmatten werden auch Gaswarngeräte für Kohlendioxid, Methan oder Schwefelwasserstoff, Montagewagen zum Reifenwechsel bei Traktoren, Erntemaschinen, Erdbaumaschinen und LKW sowie Fixiereinrichtungen in der Tierhaltung gefördert.

Eine Prämie gibt es für diese Produkte nur, wenn sie ab dem 1. August 2017 gekauft wurden und den technischen Vorgaben entsprechen. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die ab 1. August 2017 gestellt werden.

Pro Betrieb zahlt die SVLFG einmalig eine Prämie von bis zu 100 Euro. Ein Unternehmen kann maximal eine Förderung pro Kalenderjahr erhalten. Ein Rechtsanspruch auf die Prämie besteht nicht. Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

Informationen zum Verfahren finden sich im Internet unter www.svlfg.de (Suchbegriff: Prämien). Dort steht ab 1. August auch das Antragsformular bereit.

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