Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Invasive Arten

Bundestag verabschiedet Gesetz

Mit Beschluss vom 29. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zu invasiven gebietsfremden Arten verabschiedet. Das Gesetz regelt die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Mit dem Gesetz werden vor allem die Zuständigkeiten in Deutschland festgelegt, da die EU-Verordnung schon die maßgeblichen Regelungen enthält. Laut EU-Verordnung dürfen gelistete invasive Arten – nach einer Übergangszeit - nicht mehr gehandelt, gezüchtet oder vermarktet werden. Die erste Liste enthält 37 Arten, davon 14 Pflanzenarten. Für den Vollzug ist das Bundesamt für Naturschutz zuständig.

Das Gesetz enthält nun eine Verordnungsermächtigung zur Erstellung einer nationalen Liste invasiver Arten. Zudem können mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit einer Verordnungsermächtigung bundeseinheitlich Vorkommensgebiete für gebietsheimische Gehölze und Saatgut festgelegt werden.

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt, dass mit der getroffenen Festlegung Rechts- und Planungssicherheit hergestellt wird. Damit habe sich die Politik einer schwierigen Entscheidung gestellt und nach gründlicher Abwägung eine Festlegung getroffen, die nunmehr in Deutschland für ein einheitliches Vorgehen sorgt. Dies sei angesichts des intensiven innerdeutschen Handels positiv zu bewerten.

 

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren